Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Als Spindeln dienen Alkoholometer beziehungsweise Sachharometer, je nachdem die Probe eine 
geringere oder größere Dichte hat als Wasser. Als Standglas benutzt man das dem Destillirapparat 
zur Untersuchung der Liköre, Essenzen u. s. w. beigegebene Meßglas. 
2. Destillation der Probe und Spindelung des Destillats. 
Demnächst erfolgt die Destillation eines Theils der Probe nach Maßgabe der Vorschriften, be- 
treffend die Abfertigung von Likören, Fruchtsäften, Essenzen, Extrakten und dergleichen. Dabei kommen 
jedoch der Zusatz von Salz, die starke Verdünnung und das Durchschütteln in der hierzu dienenden 
Bürette vor der Destillation in Wegfall. Vielmehr wird in folgender Weise verfahren. Man mißt 
von der Probe in dem Meßglas 100 cem ab, gießt diese in den Siedekolben, füllt etwa die Hälfte 
des Meßglases mit Wasser nach, fügt eine Messerspitze Tannin hinzu und destillirt. Nachdem das 
Destillat nahezu die Marke des als Vorlage dienenden Meßglases erreicht hat und genau bis zu dieser 
Marke mit Wasser aufgefüllt ist, wird gehörig umgeschüttelt und die Spindelung mittelst der Alkoholo- 
meter vorgenommen (C. 1 der der Tafel vorgedruckten Einleitung). 
3. Titrirung mit Fehlingscher Lösung. 
Nach erfolgter Destillation und Spindelung des Destillats wird bei Mosten stets, bei Weinen 
nur, wenn es aus besonderen Gründen nothwendig erscheint (z. B. wenn es zweifelhaft ist, ob der 
Wein vollständig vergohren ist), zur Bestimmung des Zuckergehaltes durch Titrirung der Probe mit 
Fehlingscher Lösung geschritten. Hierzu wird der bei der Destillation nicht verwendete Theil der 
Probe benutzt. Da nur dann ein hinreichend genaues Ergebniß erzielt werden kann, wenn die Flüssig- 
keit nicht mehr als 1 Prozent Zucker enthält, so ist nöthigenfalls der zur Titrirung bestimmte Theil 
der Probe vorher zu verdünnen. Einen Anhalt für den Grad der vorzunehmenden Verdünnung 
liefert die Menge des Gesammtextraktes (einschließlich allen Zuckers). Diese Menge ist nach Ziffer III 3 
zu berechnen. Diese Berechnung muß daher vor der Bestimmung des Zuckergehaltes vorgenommen 
werden. Die Verhältnißzahl für die Verdünnung, d. h. die Zahl, welche angibt, wie weit die Ver- 
dünnung vorgenommen werden muß, ergibt sich, wenn man von der berechneten und nach oben auf 
ganze Einheiten abgerundeten Zahl für den Gesammtextrakt 3 abzieht. Enthält die Probe z. B. 
10,8 Prozent, also abgerundet 11 Prozent Gesammtextrakt, so ist dieselbe 11 — 3, also 8 Mal zu 
verdünnen. 
Die Verdünnung wird in Verbindung mit dem Eindampfen (zum Zweck der Entfernung des 
Alkohols) und Entfärben vorgenommen. Man füllt von der Probe in eine gehörig gereinigte und 
getrocknete, oder mit der zu untersuchenden Flüssigkeit ausgespülte Bürette so viel, daß die Flüssigkeit 
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