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III. Berechnung der Ergebnisse.
Die Berechnung der Ergebnisse erfolgt mit Hilfe der „Tafel zur zollamtlichen Abfertigung von
Verschnitt-Weinen und -Mosten“ nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Die wahren Alkoholometer= beziehungsweise Saccharometerprozente der unveränderten Probe
werden aus der Tafel 1 beziehungsweise der Bemerkung in der Einleitung §. 2 Ziffer 2
entnommen, je nachdem die Spindelung dieser Probe mit einem Alkoholometer oder einem
Sachharometer erfolgt ist.
Der wahre Alkoholgehalt des Destillats in Volumprozenten wird aus der Tafel 1 entnommen.
Aus der Tafel 2 beziehungsweise 3 entnimmt man mit Hilfe der wahren Alkoholometer-
beziehungsweise Saccharometerprozente der unveränderten Probe (Ziffer 1) und des wahren
Alkoholgehalts des Destillats (Ziffer 2) den Gesammtextrakt (einschließlich allen Zuckers).
Der Zuckergehalt ist aus der Verhältnißzahl für die vorgenommene Verdünnung und der
Zahl der bei der Titrirung verbrauchten cem Zuckerlösung aus Tafel 4 zu entnehmen.
Beträgt die nach Ziffer 4 ermittelte Zahl für den Zuckergehalt nicht mehr als 2, 8 im Liter,
so geben die nach Ziffer 2 und 3 ermittelten Zahlen bereits den ganzen Alkoholgehalt beziehungs-
weise den eigentlichen Extraktgehalt. Beträgt diese Zahl für den Zuckergehalt mehr als 2„, so zieht
man zunächst 2,, davon ab. Der so verbleibende Ueberschuß wird von der nach Ziffer 3 ermittelten Zahl
für den Gesammtextrakt in Abzug gebracht; man bekommt dadurch den eigentlichen Extraktgehalt,
d. h. den Gehalt an Extrakt ausschließlich des Zuckers. Ferner entnimmt man mit demselben Ueber-
schuß aus der Tafel 5 den entsprechenden Alkoholgehalt und zählt diesen zu dem unter Ziffer 2
ermittelten Alkoholgehalt des Destillats hinzu; man erhält dadurch den ganzen Alkoholgehalt des dem
untersuchten Moste oder unvollständig vergohrenen Weine entsprechenden fertigen Weines.
Der ermäßigte Zollsatz tritt ein, sobald der ganze Alkoholgehalt mindestens 12 Volumprozente
und der eigentliche Extraktgehalt mindestens 28 g im Liter beträgt.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).