Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend den Hestand der Aichämter. Vom 18. August 1894. 
Die Errichtung eines Faßaichamts in Mönsheim, O.A. Leonberg, ist genehmigt 
worden. 
Stuttgart, den 18. August 1894. 
Für den Staatsminister: 
Rüdinger. 
bekaunkmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anfallversicherung der Regie-Wegbauarbeiker der Amtskörperschaften und Gemeinden. 
Vom 20. August 1894. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage sind die 
Amtskörperschaft Blaubeuren und die sämmtlichen Gemeinden des Oberamtsbezirks 
Blaubeuren, letztere unter Haftung der Amtskörperschaft für die Kosten, gemäß §. 4 
Ziffer 3 des B fallversicher setzes vom 11. Juli 1887 als befähigt erklärt und 
ermächtigt worden, die unfallversicherung der von ihnen bei Regie-Wegbau= und Unter- 
haltungsarbeiten beschäftigten Personen vom 1. Jannar 1895 ab auf eigene Rechnung 
zu übernehmen. 
Als gemeinsame Ausführungsbehörde für diese Unfallversicherungseinrichtung ist der 
Amtsversammlungsausschuß des Bezirks Blaubenren gemäß §. 46 des Bauunfallver- 
sicherungsgesetzes bestellt worden. 
Stuttgart, den 20. August 1894. 
Für den Staatsminister: 
Rüdinger. 
Gedruckt bei C. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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