Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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M 23. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 28. September 1894. 
  
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker. Vom 21. September 1894. — 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Regie-Wegbauarbeiter 
der Amtskörperschaften und Gemeinden. Vom 10. September 1894.—— Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Negie-Wegbauarbeiter der Amtskörperschaften und Ge- 
meinden. Vom 15. September 1891. 
  
füönigliche Verordnung, 
betreffend die prüsung der Nahrungemittel-Chemiker. Vom 21. September 1894. 
Wilhelm II, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums verordnen und verfügen Wir, wie 
folgt: 
folg 8. 1. 
In Stuttgart und Tübingen werden Kommissionen zur Prüfung der Nahrungs- 
mittel-Chemiker errichtet. 
Die Mitglieder der Prüfungskommissionen mit Einschluß der Vorsitzenden werden 
alljährlich durch das Ministerium des Innern ernannt. 
8. 2. 
Den Prüfungen sind die aus der Anlage ersichtlichen Vorschriften zu Grunde zu
	        
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