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24.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 18. Oktober 1894.
Inhalt:
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die auf Grund des Gesetzes über
die Kriegsleistungen gebildeten Lieferungsverbände und die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden
zuständigen Behörden. Vom 21. September 1894. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend
die Einfuhr von Schlachtvieh aus Italien. Vom 29. September 1894. — Bekanntmachung des Ministeriums
des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Regie-Wegarbeiter der Amtskörperschaften und Gemeinden.
Vom 29. September 1894. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der
juristischen Persönlichkeit an die Elisabetha-Pflege in Schönebürg, Oberamts Laupheim. Vom 8. Stkoher 1894.
— Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend eine Aenderung in der Person des Württem-
bergischen Daupkagenten der Lebensversicherungsgesellschaft Union Assurance Societ) in London. Vom
O. Oktober 4.
Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betrefeend die auf Grund des Gesetzes über die frriegsleistungen gebildeten Lieferungsverbände und
die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörden.
Vom 21. September 1894.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 31 des Central-Blatts für das
Deutsche Reich vom Jahre 1894 erlassene Bekanntmachung vom 24. Juli d. Is., betreffend
die auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebildeten Lieferungsverbände und
die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörden, zur allge-
meinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 21. September 1894.
In Vertretung:
Pischek. Schnürlen.