Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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N 25. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 7. November 1894. 
  
Inhaltt: 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker. Vom 
tober 1894. — Bekanntmachung des Ministeriums. des Innern, betreffend die Verl tiihung der juristi- 
schen MWstatn an den katholischen Gesellenverein in Tettnang. Vom 17. Oktober 1894. — Bekannl= 
machung des Ministeriums des JImnemm betreffend eine Vereinbarung mit der Königlich tgi Negierung 
bezüglich der gegenseitigen Anerkennung der Prüfungszeugnisse für Hebammen. Vom 23. Oktober 189 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend ein 33 dem Deutschen 
Reich und Spanien getroffenes Abkommen über die gegenseitige Ablieferung von Deserteuren der Kriegs- 
marine. Vom 24. Oktober 1894. 
  
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker. Vom 11. Oktober 1894. 
Nachdem die Bundesregierungen übereingekommen sind, daß die auf Grund der 
Vorschriften für die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker (zu vergl. K. Verordnung 
vom 21. September 1894, Reg. Blatt S. 285) ertheilten Befähigungsausweise für den 
Umfang des ganzen Reichs Giltigkeit haben sollen, so wird dies mit dem Anfügen zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in anderen Bundesstaaten ertheilten Befähigungs- 
ausweise auch in Württemberg Anerkennung zu finden haben. 
Stuttgart, den 11. Oktober 1894. 
Pischek.
	        
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