Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den katholischen Gesellenverein in Tektnang. 
Vom 17. Oktober 1894. 
Seine Königliche Majestät haben am 16. Oktober d. Is. allergnädigst geruht, 
dem katholischen Gesellenverein in Tettnang die juristische Persönlichkeit auf 
Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 17. Oktober 1894. 
Pischek. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend eine Vereinbarung mit der Königlich Bayerischen Regierung bezüglich der gegenseitigen 
Anerkennung der Prüfungszeugnisse für gebammen. Vom 23. Oktober 1894. 
Nachdem mit der Königlich Bayerischen Regierung eine Vereinbarung dahin getroffen 
worden ist, daß Hebammen, welche die Prüfung in Württemberg abgelegt haben, in 
Bayern und andererseits Hebammen, welche in Bayern die Prüfung abgelegt haben, 
in Württemberg zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit ohne weitere Prüfung zugelassen 
werden sollen, so wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 23. Oktober 1894. 
Pischek. 
Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend ein zwischen dem Deutschen Reich und Spanien getroffenes Abkommen über die gegenseitige 
Ablieferung von Deserteuren der fKriegsmarine. 
Vom 24. Oktober 1894. 
Nachdem zwischen dem Deutschen Reiche und Spanien ein Abkommen dahin getroffen 
worden ist, daß beide Theile sich verpflichten, einander die zur Besatzung ihrer Kriegs- 
schiffe gehörigen Personen, die auf das Gebiet des andern Theils entwichen sind, in 
gleicher Weise wie dieses für die von Bord der Handelsschiffe entwichenen Personen im
	        
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