Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur 
Darlegung der Befähigung gefordert wird. 
a. Progymuasien. 
Königreich Bayern. 
Bergzabern, Memmingen, 
Dürkheim, Neustadt a. A., 
Edenkoben, Nördlingen, 
Frankenthal, Oettingen, 
Fürth, Pirmasens, 
Günzburg, Rosenheim, 
St. Ingbert, Rothenburg a. T., 
Ingolstadt, Schäftlarn, 
Kirchheimbolanden, Schwabach, 
Kitzingen, Weißenburg a. S. 
Kusel, Windsheim, 
Lohr, Wunsiedel. 
Ludwigshafen a. Rh., 
Anmerk. Den Anstalten zu Fürth, Ludwigshafen a. Rh. und Schäftlarn ist die 
Militärberechtigung mit rückwirkender Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 
1893/94 zuerkannt worden. 
Königreich Württemberg. 
Kornthal: Gemeinde-Lateinschule (Progymnasial-Abtheilung, Real-Progymnasial-Abtheilung und 
1 Realschul-Abtheilung). 
Anmerk. Die Anerkennung der „ealschul-Abtheilung hat rückwirkende Kraft bis 
zum Herbsttermin 1893. Die der Real-Progymnasial-Abtheilung eingeräumte 
Befugniß hat nur bis zum Michaelistermin 1896 einschließlich Gültigkeit. 
4. Höhere Bürgerschulen. 
Großherzogthum Hessen. 
Gernsheim: # Höhere Bürgerschule. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, 
gilt jedoch einstweilen nur bis zum Michaelistermin 1896 einschließlich.
	        
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