II. Taxe der Arbeiten.
Pfennig.
A. Grundtaxe für Anfertigung und Abgabe der verschiedenen Arzneiformen ein-
schliesslich
der sämmtlichen Wägungen,
der Zerkleinerung jeder Art von in der Tale der Arzneimittel nicht schon
zerkleinert aufgeführten Arzneistoffen bis zum Gesammtgewicht von 50 Gramm,
der Mengung von Flüssigkeiten, von Pulvern oder Spezies,
des vorgeschriebenen oder sonst etwa nöthigen Kolirens oder Filtrirens,
des Umhüllungsmaterials, soweit die Anwendung eines Gefässes nicht stattfindet,
der Arbeit des Signirens und Tectirens .. 20
Für die Abgabe eines einfachen Armeimitteis, wie einer Droge, eines
chemischen oder galenischen Präparates, zugleich als Grundtaxe bei Abtheilung
derselben dürlen einschliesslich der Abzählung von Kapseln, Pastillen, Pillen,
Pulvern, Tropfen, Blutegel etc. nur angerechnet werden 10
Anmerkung. Auf die Abgabe von Oblaten, Mineralwassern, Mutterlaugen, sowie von
Verbandstoffen, Pflastermull oder von anderen in verschlossener Originalpackung befindlichen
Arzneistoffen sowie von Pinseln, Spritzen, Tropfgläsern, Glasstäben und dergl. fidet die Grund-
taxe keine Anwendung (vergl. Allgemeine Bestimmungen der Arzneitaxe §. 11.)
B. Zuschläge zur Grundtaxe.
I. Für die Bereitung der Arzneimittel oder Massen
a. für Anreiben und Auflösen,
Bereitung einer Emulsion,
„ 5 „ Latwerge oder Paste,
Mischen und Schmelzen bei Bereitung von
Bacillen, Bougies, Suppositorien und Vaginal-
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einschliesslich der kleinen
Mengen von Glycerin, Oel,
Schleim, Syrup, Wasser oder
kugeln, .. «.
Misel Schmelzen bei Berei 4 Weingeist, welcher beikunst-
ischen und Schmelzen bei Bereitung eines gerechter Bereitung zur Er-
Pflasters, « « · zielung gleichmässiger Ver-
Anstossen der Masse bei Bereitung von Pillen, theilung einzelner Arznei-
Boli, Granula, Trochisei, stoffe oder richtiger Consi-
Ilerstellung der Masse von Aetzstiften, stenz der Massen erforder
Mischen oder Schmelzen bei Bereitung einer lich sind
Salbe,
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