Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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Prüf ungen. Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker. Königliche Verordnung vom 21. September 1894, 
285. und Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 11. Oktober 1894. 307. 
Vereinbarung mit der Königlich Bayerischen Regierung bezüglich der gegenseitigen An- 
erkennung der Prüfungszeugnisse für Hebammen. Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern vom 23. Oktober 1894. 308. 
v. Pückler-Limpurg. Eintritt des Grafen Ludwig v. Pückler-Limpurg auf Burgfarrubach bei 
Nürnberg in den Alleinbesitz der Standesherrschaft von Limpurg-Gaildorf. Bekanntmachung 
der Ministerien der Justiz und des Innern vom 2. Juni 1894. 132. 
Pulver s. Sprengstoffe. 
R. 
Regiebauarbeiten der Amtskörperschaften f. Unfallversicherung. 
Regierungsblatt und Reichsgesetzblatt. Abonnementspreis für dieselben auf das Kalenderjahr 
1895. Bekanntmachung des Justizministeriums vom 9. November 1894. 319. 
Reichsanlehen 
neichsfhulvnchf. Efegsbeften. 
Reutlingen s. Gewerbegerichte. 
nindetesc s. Viehseuchen. 
Rußland s. Handelswesen. 
S. 
Schifffahrt. Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf dem Neckar. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 17. April 1894. 89. 
Schloßberg, Oberamts Neresheim. Aufhebung der besonderen Staatsaussicht über diese Gemeinde. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 12. März 1894. 44. 
Schultheißen s. Gemeindebeamte. 
Schulwesen. Wirkungskreis der Ortsschulbehörden und Ortsschulaufseher für die Volksschulen. Ver- 
fügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 12. April 1894. 86. 
Schutzgebiet von Togo f. Militärwesen. 
Schweine (. Viehseuchen. 
Seuchen (. Cholera und Viehseuchen. 
Spanien. Verlängerung des Handelsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien. Bekanntmachung 
des Finanzministeriums vom 12. April 1894. 87. 
Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und Spanien über die gegenseitige Ablieferung 
von Deserteuren der Kriegsmarine. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des 
Kriegswesens vom 24. Oktober 1894. 308. 
Sprengstoffe. Verkehr mit Sprengstoffen. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 14. Fe- 
bruar 1894. 21. 
Versendung von Sprengstoffen und Munitionsgegenständen der Militär= und Marine- 
verwaltung auf Land= und Wasserwegen. (Sprengstoff-Versendungsvorschrift.) Verfügung
	        
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