Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

100 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichts. 
Vom 17. April 1895. 
In Vollzug des Reichsgesetzes über die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 ist für 
den Bezirk der Stadtgemeinde Tuttlingen ein Gewerbegericht errichtet worden. Das- 
selbe wird am 1. Mai 1895 in Wirksamkeit treten. 
Stuttgart, den 17. April 1895. 
Pischek. 
Berichtigung. 
In dem Abdruck des Gesetzes, betreffend die allgemeine Fortbildungsschule 2c. vom 22. März d. J., 
und der Ausführungsverfügung zu demselben in Nr. 8 des Regierungsblalts sind folgende Druck- 
sehler zu berichtigen: 
auf S. 82 ist in Art. 18 bei den Worten „Außerdem konnte 2c.“ in derselben Linie 
fortgefahren worden, während ein neuer Absatz zu machen gewesen wäre; 
auf S. 85 Zeile 1 von oben ist das Komma nach dem Worte „anheimgegeben“ 
zu streichen; 
auf S. 87 Zeile 12 von oben ist vor dem Worte „Neg. Blatt“ eine Klammer 
zu setzen. 
  
Gebruck dei G. dasselurint Cr. Sheufel).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.