Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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V.
Verbrauchsabgaben.  Ermächtigung  folgender  Gemeinden  zu  Erhebung  einer  örtlichen  Verbrauchsabgabe
  von  Bier.  (Königliche  Verordnungen.)
Zuffenhausen  (4.  Februar  1895).  45.
Bothnang  (22.  September  1895).  275.
Tettnang  (6.  Dezember  1895).  343.
Verkehr  mit  Giften  s.  Giste.
Verkehrsanstalten.  Abänderung  der  Württembergischen  Postordnung  vom  27.  Juni  1892.  Bekanntmachung
  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
  vom  19.  Februar  1895.  55.

Konzessionsertheilung  zum  Bau  und  Betrieb  einer  normalspurigen  elektrischen  Nebeneisenbahn
  zwischen  Meckenbeuren  und  Tettnang.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  der
auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  vom  28.  Februar  1896.  59.

Ermächtigung  der  Lokalbahn-Aktiengesellschaft  in  München  zur  Erwerbung  des  für
den  Bau  einer  Nebeneisenbahn  von  Meckenbeuren  nach  Tettnang  erforderlichen  Grundeigenthums
  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  1.  Mai  1895.  161.

Gesetz,  betreffend  die  Beschaffung  von  Geldmitteln  für  den  Eisenbahnbau,  sowie  für
außerordentliche  Bedürfnisse  der  Verkehrsanstalten-Verwaltung  in  der  Finanzperiode  1895/97,
vom  14.  Juli  1895.  245.

Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  zur  Erweiterung
  des  Bahnhofs  Stuttgart  auf  der  linken  Seite  zwischen  der  Friedrichsstraße  und  der
Kronenstraße  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche
Verordnung  vom  4.  Oktober  1895.  291.

s.  auch  Schiffahrt,  Viehseuchen  und  Zwangsenteignung.
Vermessungsarbeiten  s.  Feldmesser.
Versicherungswesen  s.  Kranken=  und  Unfallversicherung.
Veterinärpolizei  .
Vieheinfuhr  s.  Viehseuchen.
Viehseuchen.  Einfuhr  von  Schlachtvieh  aus  Italien.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des
Innern  vom  24.  Januar  1895.  34  und  vom  7.  März  1895.  71.

Umlage  zur  Bestreitung  der  Entschädigung  für  auf  polizeiliche  Anordnung  getödtete
oder  vor  Ausführung  der  Tödtungsanordnung  gefallene  Thiere,  sowie  zur  Bestreitung  der
Entschädigung  für  an  Milzbrand  und  an  Maul=  und  Klauenseuche  gefallene  Thiere.  Versügung
  des  Ministeriums  des  Innern  vom  2.  März  1895.  70.

Bestimmungen  über  die  veterinärpolizeiliche  Behandlung  der  aus  dem  Auslande  auf
dem  Seewege  zur  Einfuhr  gelangenden  Wiederkäuer  und  Schweine.  Bekanntmachung  des
Ministeriums  des  Innern  vom  25.  September  1895.  277.

Volksschulen.  Gesetz,  betreffend  die  allgemeine  Fortbildungsschule  und  die  Sonntagsschule,  sowie