107 Anlagen (Drucksachen I—VI).
Druksache Nr. I.
Berufs= und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895.
Haushaltungs-Tiste Ar.
Staat: Württemberg.
Oberamt: Straße: Haus-Nr.
Gemeinde: Zählbezirk Nr.
Ortschaft oder Wohnplatz:
Um die Grundlagen zu elner neuen Statisttk der volkswirthschaftlichen Verhältnisse des Deulschen Reichs zu gewinnen, i#st durch
Reichsgeser vom 8. April 1895 elne neue Berusszählung angcordnet worden, die mii elner Erhebung über Landwirthschafts-, Forstwirth=
schafts= und (bewerbebelriebe zu verbinden ist. Die Angaben werden nicht zu Zwecken der Bestenerung, sondern nur zu statistischen Zu-
sammenstellungen benutzt werden. Wer die Fragen wissentich wohrbettewori beantwortet oder die vorgeschrlebenen Angaben zu machen
sich welgert, wird mit Geldstrafe bis zu 10 K beflrast E. 5 des Gesetzes.
Auleitung zur Ausfüllung der waushaltungo= List,
Eine Haushaltungs-Liste wird in sede Haushaltung gegeben; falls zutragen, die vom 12. auf den 14. Innt in der Wohnung des Haus-
mehr als 15 Personen zu verzelchnen sind, wird der Zähler Ergän= haltungsvorstandes lan den ngehärchen Räumlichkelten übernachtet
zungslisten verabfolgen. haben, alelchviel ob sie ständig oder vorübergehend anwesend, Inländer
Unter Haushaltung sind die zu elner Wohn= und hauswirthschaft= oder Ausländer, Militär- oder Zlvilpersonen sind. Für eine Person,
lichen Gemeinschaft vereintaten Personen zu verstehen. Einer Haus= dle sich in der Zählungsnacht in verschledenen Wohnungen auf-
haltung gleich geachtet werden einzeln lebende Personen, die eine be= gehalten hat, gilt als Nachtauartler dle eigene Wohnung, oder wenn
sondere Wohnung innetaben und elne eigene Hauswirthschaft führen. sie nur in kremden Wohnungen war, dlesenlge, in der sie sich zuleggt
Andere alleinstehende Personen, z. B. Zimmerabmiether ohne elgene ausgehalten hat. Personen, die in der Zählungsnacht in keiner
Hauswirthschaft, Schlasgänger u. f. w. gehören zu der Haushaltung, Wohnung übernachtet haben (solche, welche die Nacht hindurch auf
bei welcher ste wohnen und welche für ste die Hauswirthschaft führt, Reisen waren, insbesondere auch Eisenbahn= und Postbedienstete, Ar-
auch wenn sie in derselben keine Bekösitgung empfangen. belter, Wächter u. l. w., die in der Nacht augerhalb ihrer Wohnung
. beschäftigt woren), werden in der Liste dersenigen Haushaltung ver-
Die Gäste in Casthänsern und Herdergen, sowie die Insassen zeichnet, in der ste am Vormittag des 14. Junt ankommen.
von Anstalten aller Art (Kasernen, Klöstern, Erzlehungs-, Versor- ür vom 13. zum 14. Junt
aungs--, Armen-, Kranken-, Strasanstalten, Gefängnissen u. f. w.) sind
unter einer entsprechenden Ueberschrift entweder in beson-
deren Haushaltungs-visten oder zusammen mit der Haushaltung des Bh7 .
Gastgebers oder Vorstehers (Verwalters. Aussehers u. f. w.) der An- " nac Mitrernach 6arn abeneneinutrae im Verzeichulß B. auszu-
sialt, jedoch veutlich von dieser getrennt, zu verzeichnen. ,führen. Insbesondere ist auch der Haushaltungsvorstand, wenn er
#½ lausboleunge- e- in am 14 Juni Vormittags auszusüllen. aus vorübergehendem Anlaß abwesend ist, hier mit Angabe seines
In d alle Personen ein- i Beruso zu verzelchnen.
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erlebt haben. Mithin sind die vor Mitternacht Geborenen und die
Erläuterungen zu einzelnen Spalten der Haushaltungs-Liste.
auptberus — oder für Personen, die nur einen „Gutsbellber nicht in Landwirthschaft thätig, oder .vormaliger
So #eaen I ist densche nP dem hauptsächlich gabänter. Mentner. Prlvatier, Auedinger, Unterstützungsempfänger.
die Aenestüung beruht und von dem der Erwerb oder dessen Lerobche ede “ 2 stbrersonen un und Beamte machen dies durch den
größter The errührt. Er ist so genau wle möglich anzugeben, · en
Kö die etbemn zrt heriein hoach Berufsarten richtig und Für Gpefrauen, sonstae tene Famtlienangeborige und Ader
eingehend geschehen kann. Ausbrücke wie Fabritant, Kaufmann, Ar= ist immer dann in Sp. d ein Eintrag zu machen, wenn
belter sind hlerfür unzurelchend; es muß vielmehr der besondere regelmäßlg eine Erwerbst hätlgkelt ausüben und kenn
Zwelg der Fabritatlon, des Handwerlo, Handels over sonstigen Be- duese Thärigtelt nicht bloß eine nebensächliche ist (lebteren
russ, in elchem der (oder die) Betreflende thäilg isl, angegeben werden, 6 erfolgt die Angabe in Spalte 10 und Il). Die Besorgung des
also Strumpfwaarenfabrit, Baumwollspinnerel, Stärkesabrit, Sns ist als Erwerbsthätlakett nucht aen.
Tor#gräberel. Materlalwaarenhandlung u. s. w., ebenso für Personen, Sbhuter und Studtrende sind als solche zu des
welche land= oder sorstwirthschaftlich thälg und, Landwirthschaf übrigen erhalten Haushaltungsangehörige 8 derulsansüümo
Gärtnerel over Forstwirthschaft. Insbesondere sollen Arbelter und * * Eintommen hler telne Bezelchnun
und Laglöhner siets den Arbeits= oder Geschäftszwelg angeben, in x e 9. Die Berufsstellung (das alkens, und Dienst-
dem sie ständig oder melstens arbelten (ob in Landwirthschaft, bel vers 6 so deutlich anzugeben, daß man genau erkennen kann,
Garten-, Forst-, Bau-, Krs , Chaniicr. Hafen,Kk-nalakbeilenJohdek(odc1die)Bettctsctsdefcibitanviq, Geschick-steiler (als Eigen-
u. s. w., Dlenstbot ob für häusliche Dienste, persönliche Be= thümer, Pächter, Meister, Direktor, Administraf
dlenung, oder aber ob ir Landwikkoschal, Handel, Gastwirthschaft oder oder zum geschäftlichen Bureau= und Au braten a gehört (als
kür welches andere Gewerbe. Bei alliven Milltärpersonen ist das Verwalter, Inspektor, Prokurist, uchhaller Rechnungsführer, Werk-
Wort aktio der Verufsbezeichnung belzusügen. « Inhrek oder sonstiger Belrlebsbeamter),
Für Personen, welche keinen erwerbenden Veruf ausüben, aber er in einem anderen erar a11nnp steht (als Geselle, Gehilse,
aus dem Ertrage ihres landwirthschaftlichen, gewerblichen oder Han- tedn Fabrlilarbeiter, Knappe, Ladendlener, Verläusfer, Kellner,
delsbelriedes oder sonsi von elgenem Vermögen, von Renten, Penstonen Taglöhner, Bauernknecht, nemmcnd Austräger, Kutscher, „inrn#en,
oder von Unterstützung leben, ist elne Bezelchnung zu wählen, welche Kuecht, Hausknecht, Magd, Köchin, Zimmermädchen #
ersichtlich macht, daß sie nich- berufs= oder erwerbsthätlg ##nd, z. V. Bel aktluen Miltärpersonen ist hier die Charge aningebrn.
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(Soriletzung der Erlauterungen siehe avf der letzten Seite.)