us Drucksache Nr. III
Perufs= und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895.
Staat: Württemberg. Oberant. Gemeinden
Gewerbebogen.
Zur Haushaltungs-Liste Nr. Zeählbezirk 0r..#
Zu derselben Haushaltungs-Liste sind von demselben Gewerbetreibenden außer diesem noch (wieviel ) Gewerbebogen aufgestellt.
urch die Gewerbebogen sollen die Grundlagen für eine Statistik der gewerblichen Betriebe nach Personenzahl, tn .
von Modurch und Maschinen gewonnen werden. Die Gewerbetreibenden sind nach dem Reichsgesetz vom 8. April 1895 verpflichtet,
die zur Ausfüllung der Gewerbebogen erforderliche Auskunft zu ertheilen.
Anleitung zur Ausflillung des Gewerbebogens.
Gewerbebon aen werden angewandt für Handwerks., Industrie-, Gewerbebogen aufgestellt wird, so 3. B. für Getreidemühle
* Handels-, Gast= und Schantwirthschafter und Verkehrsgewerbe und Säm# e; Vaulboll. und Wollspinnerei; Leinen-Spinnerei,
d find für alle diejenigen Gewerbebetriebe aufzu--Weberei Fürberei; Stahlwerk, * mnwalzwe rk. Eisengießerei
woetlin in denen in bet Regel zwerbl als eine Boossan und Maschinenserik“ Buchhandel und Buchdruckerei — weil die
thätig ist oder elementare Kraft, ür Umtriebsmaschinen Gewerbestatistik den Zustand der einzelnen Gewerbszweige seien
(Motoren) oder Damofkessel, pffässer verwendet soll. Das Geschäftspersonal ist in solchen Fällen bei Frage 10 3
werden. Auch für Eihal elbede berbrochen Gewerbe= theilen. Dies muß so geschehen, dab jede Person nur auf einem
betriebe (Kampagne., Saisonbetriebe) ist ein Gewerbebogen aufzu- Gewerbebogen vorkommet und zwar bei dem Gewerbszweige, wo# n
stellen zvergl die Erläuterungen zu er alte 13 und 14 der Haus- allein oder hauptsächlich beschäfligt wird. Dem sachgemäßen
haltungsliste). Filialen (Zweiggeschäfte) zed als selbständige Betriebe Ermessen des Ghbbsts diter muß es überlassen werden, obiger
zu betrachten Regel bestens nachzukommen und auch in schwierigen ällen die
Die A##füllma des Gewerbebogens geschieht am Sitze des der Wirklichkeit am esten entsprechende Vertheilung des Personals
Vewerbebetrif bes. vorzunehmen. Gleiches gilt für die Vertheilung der motorischen
In der Regel ist über jeden solchen Betrieb ein Gewerbebogen Kraft bei Frage 12; die Vbei den einzelnen Gewerbszweigen ver-
auszufüllen. Schneten ferdekr räste müssen zusammen die Summe der im e
aber ve erschiedenartige Gewerbe zu einem Betriebe 66n faeklich verwendeten Pferdekräfte ergeben. — Uebe
Sin
vereinigt, d. h. stehen sie unter gemeinsamer Leitung und findet für Göst wirni st sind dann Angaben bei Frage 14, die au uf —
fie eine hemeinsame Buchsührung statt, so sind zunächst für die ver„ Gewerbebogen des hauptsächlichsten Feaesbeho zu beammoven
enenen, Zpeig getrennte Angaben zu machen, und zwar der- ist, zu ma Vee.
, für jeden Bar #u ein besonderer
* Gewerbetreibenden oder des Geschäftsleitere;
Etwaige davon verschiedene Firma loder Name des Unternehmens): »
AsøhmmgdesGewerbettetbendmsGemeinde(O-tschaft):............. Straße: E Haus-Nr.
für Landorte: Poststation: . .....
3. Sitz des Gewerbebetriebs (Geschäfts): Straße und Haus- Nr.
(salls in einer anderen Gemeinde oder Ortschaft, ist diese hier nebst Oberamt zu nennen) Gemeinde (Ortschaft):
für Landorte: Poststationz::: Oberamtttt
Fũr Swweiggeschfte (Filialen) ist hier auch der Sitz des Hauptgeschäfts anzugeben: Gemeinde (Crtschaft):
Wohnung un Siü des Geschäfts (Betriebsstätte) von einander entfernt sind, so ist der Gewerbebogen nur# am n Sive des Betrlebes aus-
zufüllen, 7 der Wohnung des Gewerbetrelbenden nur dann, wenn der Betrieb gerade rutt.
4. Genaue Angabe der u des Gewerbssssss. „„„„ ,
Genügt die übliche Bezelchnung des Geschäfts nicht, un die besondere gelg 2 Sewefoen zasicch zu machen, so ist dieselbe durch
mung, der hauptsüchlichen Srurd der Beatbettnaqaekdeeese f dh Instnaxeesnhesilmn,z.HStdspaleI-,
Celdsswebeeelssef tlonsstoffe, —* Wo aes d Ett leinener Gewebe, Lo#emrifabrel,
Nöhmaschinenfabri rii, Fabrik ““ Maschinen
5. Wenn das Gewerbe nicht während des ganzen Jahres wn gleichmößigem Betriebe ist, wollen Sie die Monate des vollen
Betriebes angeben: ....... « .
6. Sindut außer Abnen noch andere Geschäftsleiter Mitinhaber, Kompagnons, Mitdirekt w2c.) beim Betriebe dieses Gewerbes betheiligt?
Wenn ** Ge *nie für einen Betrieb vorhanden sind, wollen diese sich darüber verständigen, wer von ihnen den
Gewerbebogen auszufüllen hat; hier wolle man Namen und Wohnung desjenigen angeben, der die Ausfüllung übernommen hat:
7. Wird das Gewerbe betrieben von einer r einzelnen Verson oder mehreren Gesellschaftern, einem Vereine, oder einer Kommanvit-,
tegesellschest. Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer eingetragenen Genssenschaft., einer Gesellschaft mit —.
ter Haftung, einer Innung, einer Gewerrschaft, oder einer anderen wirthschaftlichen Korporation, oder der Gemeind
rder biner, es. Korporation, oder dem Staate, oder dem Reiche: (Von den hor gedruckten Worten ist das 7
reffende e