Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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2) Immatrikulirte Besitzer oder Theilhaber von Rittergütern im Donaukreis, deren 
Berechtigung zum Wählen ruht. 
Philipp Konrad Besserer v. Thalfingen, Premierlieutenant im Grenadierregiment 
König Karl (5. Württ.) Nr. 123 in Ulm. 
Freiherr Kuno Emil Albert Franz v. Raßler zu Gamerschwang, Sekondelieutenant 
im Grenadierregiment Königin Olga (1. Württ.) Nr. 119 in Stuttgart. 
Leopold Ferdinand Karl Wilhelm v. Wölckern, General der Infanterie und komman- 
dirender General des XlII. (K. Württ.) Armeecorps, Erxcellenz, in Stuttgart. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betrefend die Umlage des Gebändebrandschadens für das Jahr 1895. Vom 28. Dezember 1894. 
Nach Maßgabe des Art. 39 Abs. 1 und Art. 40 des Gesetzes vom 14. März 1853, 
betreffend die veränderte Einrichtung der allgemeinen Brandversicherungsanstalt (Reg. Blatt 
S. 79), sowie des Art. 1 des Gesetzes vom 30. März 1875, betreffend einige Abände- 
rungen des Gesetzes vom 14. März 1853 aus Anlaß der Einführung der Reichsmark- 
rechnung (Reg. Blatt S. 163), wird im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der 
Brandversicherungskasse und die durchschnittliche Höhe der in den letzten Jahren ange- 
fallenen Brandschäden die Umlage für das Kalenderjahr 1895 in der Weise bestimmt, 
daß bei den Gebäuden der dritten Klasse, welche die Regel und die Grundlage für die 
Berechnung des Beitrags in den höheren und niederen Klassen bildet (K. Verordnung 
vom 14. März 1853 F. 12c), der Beitrag von Einhundert Mark Brandversicherungsanschlag 
neun Pfennig 
zu betragen hat. 
Ferner wird verfügt, daß je die Hälfte der Umlage auf 1. April und 1. August d. J. 
an die Brandversicherungskasse einzuliefern ist. 
Die K. Oberämter werden angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften 
für den rechtzeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den ein- 
zelnen Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge 
zu sorgen und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 1. April 1895 an 
den Verwaltungsrath einzusenden. 
Stuttgart, den 28. Dezember 1894. Pischek. 
  
Bedruat bei G vasselbrint (Ehr Shrufel)
	        
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