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Die kontrolierten Fläschchen sind am Stopfen mit Papier überbunden (tektiert)
und plombiert. Auf dem von dem Plombenverschluß gesicherten Deckpapier tragen
dieselben das Datum der Prüfung und die Kontrolnummer; auf der einen Seite
der Plombe befindet sich als Zeichen der Prüfungsstelle ein Adler, auf der
anderen die Zahl der in der Flüssigkeit enthaltenen Immunisierungseinheiten.
Doch ist zugelassen, die Zahl der Immunisierungseinheiten, statt auf der Plombe
auf dem Verbandpapier des Stopfens (Tektur) der Fläschchen mit Dauerfarbe
aufzudrücken. Für die Werthbemessung des Serums an Immunisierungseinheiten
werden bis auf Weiteres 3. Grade zu Grunde gelegt, je nachdem dasselbe in
1 cem mindestens 100, 150 oder 200 Immunisierungseinheiten enthält. Außer-
dem wird Ursprung und Hersteller auf den Fläschchen bezeichnet.
K. 3.
Das Serum soll klar sein und darf höchstens einen geringen Bodensatz haben.
Serum mit bleibenden Trübungen oder stärkerem Bodensatze, sowie Serum einer
bestimmten Kontrolnummer, dessen Einziehung auf Grund der Untersuchung der Kontrol-
Station bestimmt wird, darf nicht abgegeben werden.
Stuttgart, den 9. August 1895.
Pischek.
Bekanntmachung des Medizinalkolleginms,
betreffend den Vertrieb des Diphtherieserums in den Apotheken. Vom 12. August 1895.
Unter Bezugnahme auf die Ministerialverfügungen vom 11. Februar und 9. August
d. Is., betreffend den Verkehr mit Diphtherieserum in den Apotheken (Reg. Blatt
S. 57 und S. 269), wird mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern Nach-
stehendes bekannt gegeben:
1) Die beiden Fabrikationsstätten für Serum: Chemische Fabrik auf Aktien vorm.
E. Schering in Berlin und die Farbwerke vorm. Meister, Lucius und Brüning in
Höchst a. M. haben sich bereit erklärt, die von ihnen gelieferten, mit Plombenverschluß
noch versehenen Fläschchen, welche nach §. 3 Abs. 2 der Ministerialverfügung vom