Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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bigtes Rezept Serum zu ermäßigtem Preise abzugeben, sofern der Apotheker nach seiner 
Kenntniß der Verhältnisse die Ueberzeugung hat, daß der betreffende Patient zum Be- 
zuge des Serums zu ermäßigtem Preise berechtigt ist. In diesem Falle würde alsdann 
der Beglaubigungsvermerk nachträglich zu beschaffen sein. 
Das Porto für die Ersatzsendungen, welche von der Vermittlungsstelle bezogen 
werden, geht zu Lasten derjenigen Fabrikationsstätte, deren Serum ursprünglich verkauft 
wurde. 
Stuttgart, den 27. September 1895. 
K. Medizinalkollegium. 
Für den Vorstand: 
Koch. 
Gedrudt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.
	        
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