Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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II. Revisionen: 
  
für Kessel mit einer Heizfläche 
in om 
über " über über 
0—5 1 5—20 J50% 50 
  
1) Für die äußere Untersuchung * 1 * 
a. eines oder des größten von mehreren Kessen 4 5 7 10 
b. jedes folgenden Kessels, welcher unmittelbar anschließend an 
den ersten in demselben Anwesen untersucht wire 2 3 5 7 
2) Für die vollständige (innere und äußere) Untersuchung 
Aa. eines Kessels ohne Einmauerng ... 8 12 14 16 
b. eines Kessels mit Einmaueng 10 16 18 20 
3) Für die Wasserdruckprobe, 
wenn sie in unmittelbarer Verbindung mit der vollständigen 
Untersuchung erfolgt, 
Heines Kessels ohne Einmauerng 5 l 7 8 
eines Kessels mit Einmauerung 7 8 9 10 
wenn sie nicht in unmittelbarer Verbindunge mit der ooll 
ständigen Untersuchung erfolgt: die oben unter Ziff. 1 2 
angeführten Sätze. 
Die gegenwärtige Verfügung tritt mit dem 1. Jannar * in Kraft. 
Stuttgart, den 23. Dezember 1895. 
C 
  
Pischek. 
Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen persönlichkeit an den Altenverein der 
Tübinger Stuttgardia in Stuttgart. Vom 23. Dezember 1895. 
Seine Königliche Majestät haben am 23. Dezember d. JIs. allergnädigst geruht, 
dem Altenverein der Tübinger Stuttgardia in Stuttgart die juristische Persönlich- 
keit auf Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 23. Dezember 1895. 
Pischek.
	        
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