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sonstige Bestimmungen über die Volksschule, vom 22. März 1895. 77. Berichtigung
100 und 160.
Ausführung dieses Gesetzes. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schul-
wesens vom 25. März 1895. 83.
Volkszählung vom 2. Dezember 1895. Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen
vom 23. September 1895. 283.
W.
Wasserbauinspektionen s. Straßenbauinspektionen.
Wegarbeiten s. Unfallversicherung.
Wiederkäuer s. Viehseuchen.
Württembergischer evangelischer Schullehrer- unterstützungsverein s. Schullehrer=
Unterstützungsverein.
Württembergischer Gemeinschaftsverein und
Württembergischer Pferdezuchtverein s. Juristische Persönlichkeit.
4
Zeugnisse s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst.
Zuffenhausen s. Verbrauchsabgaben.
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München zur Erwerbung
des für den Bau einer Nebeneisenbahn von Meckenbeuren nach Tettnang erforderlichen
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 1. Mai
1895. 161.
Ermächtigung der Königlichen Militärverwaltung zur Erwerbung eines Gefechtsschieß-
platzes für das XIII. (Königlich Württembergische) Armeekorps auf dem Münsinger Hardt
im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 3. August 1895. 266.
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des zur Erwei-
terung des Bahnhofs Stuttgart auf der linken Seite zwischen der Friedrichsstraße und
der Kronenstraße erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung.
Königliche Verordnung vom 4. Oktober 1895. 291.
Ermächtigung der Amtskörperschaft Eßlingen zur Erwerbung des für die Verbesserung
der Nachbarschaftsstraße zwischen Obereßlingen, Oberamts Eßlingen, und Oberhof, Gemeinde
Obereßlingen, erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. König-
liche Verordnung vom 3. Dezember 1895. 337.
Zwangsvollstreckung. Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens
und der Pensionen der Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinter-
bliebenen von Militärpersonen und Militärbeamten. Bekanntmachung des Justizministe-
riums vom 6. Februar 1895. 46.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink Chr. Scheufele.