Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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sonstige Bestimmungen über die Volksschule, vom 22. März 1895. 77. Berichtigung 
100 und 160. 
Ausführung dieses Gesetzes. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schul- 
wesens vom 25. März 1895. 83. 
Volkszählung vom 2. Dezember 1895. Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen 
vom 23. September 1895. 283. 
W. 
Wasserbauinspektionen s. Straßenbauinspektionen. 
Wegarbeiten s. Unfallversicherung. 
Wiederkäuer s. Viehseuchen. 
Württembergischer evangelischer Schullehrer- unterstützungsverein s. Schullehrer= 
Unterstützungsverein. 
Württembergischer Gemeinschaftsverein und 
Württembergischer Pferdezuchtverein s. Juristische Persönlichkeit. 
4 
Zeugnisse s. Einjährig-freiwilliger Militärdienst. 
Zuffenhausen s. Verbrauchsabgaben. 
Zwangsenteignung. Ermächtigung der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München zur Erwerbung 
des für den Bau einer Nebeneisenbahn von Meckenbeuren nach Tettnang erforderlichen 
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 1. Mai 
1895. 161. 
Ermächtigung der Königlichen Militärverwaltung zur Erwerbung eines Gefechtsschieß- 
platzes für das XIII. (Königlich Württembergische) Armeekorps auf dem Münsinger Hardt 
im Wege der Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 3. August 1895. 266. 
Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung zur Erwerbung des zur Erwei- 
terung des Bahnhofs Stuttgart auf der linken Seite zwischen der Friedrichsstraße und 
der Kronenstraße erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 
Königliche Verordnung vom 4. Oktober 1895. 291. 
Ermächtigung der Amtskörperschaft Eßlingen zur Erwerbung des für die Verbesserung 
der Nachbarschaftsstraße zwischen Obereßlingen, Oberamts Eßlingen, und Oberhof, Gemeinde 
Obereßlingen, erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. König- 
liche Verordnung vom 3. Dezember 1895. 337. 
Zwangsvollstreckung. Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens 
und der Pensionen der Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinter- 
bliebenen von Militärpersonen und Militärbeamten. Bekanntmachung des Justizministe- 
riums vom 6. Februar 1895. 46. 
  
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Gedruckt bei G. Hasselbrink Chr. Scheufele.
	        
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