Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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M 6. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 15. März 1895. 
Inhalt: 
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen rpern Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend die Konzessionsert eilung zum Bau und Betrieb einer normalsynrigen elektrischen Nebeneisenbahn 
zwischen Meckenbeuren und Tettnang. Vom 28. Februar 189 ekanntmachung des Ministeriums des 
Innern, betreffend die rennn der bei Frbrnn 18905. rn bent onstigen Regietiefbauarbeiten der 
Amtskörperschaften und Gemeinden abeschäftigten Personen. Vom 28. Februar 1895. — Verfügung des 
Ministeriums des Inn betreffend die Umlage zur Bestreitung der Cntschädigung für auf volizeiliche 
Anordnung getödtete, ver vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung 
der Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und Aanenseuche# gefallene Thiere. Vom 2. März 1 
Mekann ann ntnachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr von Vieh aus Jalien- Vom 
7 ärz 1 
  
  
Bekanntmachung des Ministeriums der answärtigen Angelegenheiten, 
Ibtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend die Konzessionsertheilung zum Ban und Betrieb einer normalspurigen elektrischen Nebeu- 
eisenbahn zwischen Meckenbenren und Tettnang. Vom 28. Februar 1895. 
Nachdem vermöge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät 
vom 15. Februar 1895 der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München die Konzession zum 
Bau und Betrieb einer normalspurigen elektrischen Nebeneisenbahn für den Personen- 
und Güterverkehr zwischen Meckenbeuren und Tettnang ertheilt worden ist, wird die 
Konzessions-Urkunde nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 28. Februar 1895. 
Mittnacht.
	        
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