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M 6.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 15. März 1895.
Inhalt:
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen rpern Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend die Konzessionsert eilung zum Bau und Betrieb einer normalsynrigen elektrischen Nebeneisenbahn
zwischen Meckenbeuren und Tettnang. Vom 28. Februar 189 ekanntmachung des Ministeriums des
Innern, betreffend die rennn der bei Frbrnn 18905. rn bent onstigen Regietiefbauarbeiten der
Amtskörperschaften und Gemeinden abeschäftigten Personen. Vom 28. Februar 1895. — Verfügung des
Ministeriums des Inn betreffend die Umlage zur Bestreitung der Cntschädigung für auf volizeiliche
Anordnung getödtete, ver vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung
der Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und Aanenseuche# gefallene Thiere. Vom 2. März 1
Mekann ann ntnachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr von Vieh aus Jalien- Vom
7 ärz 1
Bekanntmachung des Ministeriums der answärtigen Angelegenheiten,
Ibtheilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend die Konzessionsertheilung zum Ban und Betrieb einer normalspurigen elektrischen Nebeu-
eisenbahn zwischen Meckenbenren und Tettnang. Vom 28. Februar 1895.
Nachdem vermöge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät
vom 15. Februar 1895 der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München die Konzession zum
Bau und Betrieb einer normalspurigen elektrischen Nebeneisenbahn für den Personen-
und Güterverkehr zwischen Meckenbeuren und Tettnang ertheilt worden ist, wird die
Konzessions-Urkunde nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 28. Februar 1895.
Mittnacht.