Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Einfuhr von Vieh aus Italien. Vom 7. März 1895. 
Im Hinblick auf die Gefahr der Einschleppung der Maul= und Klauenseuche durch 
italienische Viehsendungen wird die durch Bekanntmachung vom 29. September v. Is. 
(Reg. Blatt S. 304) ausnahmsweise ertheilte Erlaubniß zur Einfuhr von Rindvieh aus 
Italien in die Schlachthöfe der Städte Stuttgart, Ulm und Heilbronn vom 15. März d. Is. 
ab zurückgenommen. 
Mit diesem Zeitpunkt tritt das Verbot der Ein= und Durchfuhr von Wiederkäuern 
und Schweinen aus Italien (Bekanntmachung vom 14. Dezember 1893, Reg. Blatt 
S. 316) in vollem Umfang wieder in Kraft. 
Stuttgart, den 7. März 1895. 
Pischek.
	        
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