Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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8. 3. 
Die Aufsatzübungen sollen sich auf die Einübung von Briefen, Eingaben, Berichten, 
Zeugnissen, Bestellungen, Rechnungen und Ouittungen, Dienst-, Kauf= und Pachtver- 
trägen, Schuldscheinen und derartigen Urkunden beschränken. 
Dabei ist auf sanbere, formrichtige Darstellung zu dringen, ebenso auf gute und 
gefällige Handschrift. 
Uebrigens sind diese mehr formellen Uebungen nicht zu diktiren oder vor= und ab- 
zuschreiben, sondern mit den Schülern durchzusprechen und ihnen zum Verständniß zu 
bringen, so daß die Schüler selbständig diese Formularien entwerfen; nach der vom Lehrer 
vorgenommenen Durchsicht und Richtigstellung sind sie in ein Musterheft einzutragen. 
S. 4. 
Der Rechenunterricht hat in möglichster Bündigkeit die in der Volksschule erlangten 
Fertigkeiten im angewandten Rechnen (Verdienst-, Gewinn= und Berlust-, Prozent= und 
Zinsrechnungen) zu erhalten, vorzugsweise aber Aufgaben aus den Flächen= und Körper- 
berechnungen, aus dem haus= und landwirthschaftlichen Leben, wie aus dem Versicherungs- 
wesen zu üben. 
Verständniß der Zahlenverhältnisse und Selbständigkeit in der Auflösung der Auf- 
gaben, wie Gewandtheit im Kopfrechnen sind im Auge zu behalten. 
In günstigen Verhältnissen kann auch Anleitung zur Führung von Haushaltungs- 
und einfachen Geschäftsbüchern gegeben werden. 
Die Behandlung der Realien befaßt in sich Geschichte, Geographie, landwirthschaft- 
lichen und gewerblichen Unterricht. 
1) Der Geschichtsunterricht soll den Sinn und das Verständniß für das Vaterland 
und seine Einrichtungen, für die Gegenwart und ihre Aufgaben wecken und bilden. Er 
beschränkt sich auf die neuere und neueste vaterländische (württembergische und deutsche) 
Geschichte und findet seinen Abschluß in einer Belehrung über Verfassung und politische 
Einrichtung Württembergs und des Deutschen Reichs (Bürgerkunde). 
2) Der geographische Unterricht hat die deutsche Heimath in den Mittelpunkt zu stellen 
und insbesondere die landwirthschaftlichen und industriellen Produkte, Ein= und Ausfuhr, 
Kolonien, Auswanderungsgebiete und deutschen Missionen zu behandeln.
	        
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