Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffeno die geglaubigung von Sischversandtgefässen für den Eisenbahnverkehr. 
Vom 3. Juli 1896. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 
26. August 1890 (Reg. Blatt S. 213) wird hiemit zur Kenntuiß gebracht, daß dem Aich- 
amt Rottweil die Ermächtigung zur Beglaubigung von Fischversandtgefässen für den 
Eisenbahnverkehr nach den in der Anlage zu der genannten Bekanntmachung enthaltenen 
Bestimmungen ertheilt worden ist. 
Stuttgart, den 3. Juli 1896. 
Pischek. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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