Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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S. 5. 
In der Malerschule, und zwar sowohl bei der landschaftlichen Abtheilung, als 
bei den Abtheilungen für figürliche Malerei (Genre, Historie) wird das Malen nach 
der Natur, beziehungsweise nach dem lebenden Modell gelehrt, woran sich das Ausführen 
von Kompositionen und das Malen von Bildern anreiht. 
8. 6. 
In der Kupferstecherschule wird Anleitung zu Führung des Grabstichels für 
das Nachbilden von Zeichnungen oder Gemälden auf der Kupferplatte gegeben. 
8. 7. 
Für die vorgerückteren Schüler der Zeichenklasse und die Zöglinge der Fachschulen 
finden im Wintersemester gemeinschaftliche Uebungen im Zeichnen und Modelliren nach 
dem Aktmodell statt. 
g. 8. 
Außer dem im bisherigen genannten praktischen Unterrichte findet an der Kunst- 
schule ein theoretischer Unterricht statt in den Hilfsfächern der erwähnten Künste, 
nämlich in 
Anatomie, 
Perspektive und Schattenlehre, 
Ornamenten= und Architekturzeichnen, mit Vorträgen über die ein- 
zelnen Stilarten, 
Mythologie und Kulturgeschichte, 
Kunstgeschichte, , 
woneben den Zöglingen der Kunstschule auch Gelegenheit zum Unterricht in 
Aesthetik und Litteraturgeschichte 
geboten wird. 
8. 9. 
Der Eintritt in jede der drei genannten Fachschulen (§§.4—6) ist durch die Ab- 
solvirung der Zeichenklasse (§. 3) bedingt und hat außerdem den Hilfsunterricht in der 
Anatomie, Perspektive, im Ornamenten= und Architekturzeichnen sowie in der Mytho- 
logie und Kulturgeschichte zur nothwendigen Voraussetzung.
	        
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