Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

204 
Verfügung des Einanzministerinms, 
betreffend die Errichtung von Grenzstenerämtern. Vom 8. September 1896. 
Mit Wirkung vom 15. September d. J. an sind zur Kontrollirung der Ein-, 
Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen Bundes- 
staaten einer inneren Steuer oder einer Uebergangssteuer unterliegen, an den Stationen 
Meimsheim, Brackenheim, Frauenzimmern und Güglingen der neueröffneten 
Nebeneisenbahn Lauffen— Güglingen sowie an der Station Thamm der Eisenbahnstrecke 
Ludwigsburg—Bietigheim Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 8. September 1896. 
Riecke. 
.— 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Sch ufele).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.