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. Dänemark mit den Färoern, Grönland und Island.
9. Frankreich mit Corsica, sowie mit Einschluß von Andorra und Monaco.
Griechenland mit den Jonischen Inseln, den Kykladen und nördlichen Sporaden.
. Großbritannien und Irland mit der Insel Man und den britischen Kanalinseln.
ßItalien mit Einschluß von San Marino.
. Niederlande.
.Norwegen mit Einschluß von Spitzbergen.
Oesterreich-Ungarn mit Einschluß von Bosnien und Herzegowina, sowie von Liechtenstein.
. Portugal mit den Azoren und Madeira.
. Rumänien.
18 a. Rußland in Europa und Asien ohne Finland.
18 b. Finland.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
Schweden.
Schweiz.
Serbien.
Spanien mit den Canarischen Inseln und den spanischen Besitzungen am und im Mittelländischen
Meer, nämlich: die Balearen, Ceuta und die übrigen Besitzungen an der maroccanischen Küste,
die Pityusen 2c.
Türkei in Europa (ohne Bosnien und Herzegowina, sowie ohne Bulgarien und die autonome
Provinz Ostrumelien) mit den türkischen Besitzungen in Asien (Kleinasien mit Samos, Kurdistan,
Syrien rc. mit Ausnahme von Cypern, Besitzungen in Arabien am Persischen Meerbusen und
am Rothen Meer, letztere jedoch ohne den ägyptischen Antheil [Halbinsel Sinail), und in Afrika
(Barka [Bengasi] und Tripoli), ferner Montenegro.
II. Afrika
(soweit nicht oben bei 16, 22, 23 eingerechnet).
Abessinien, ferner die italienischen Besitzungen am Rothen Meer, sowie die französischen und
britischen Besitzungen an der afrikanischen Küste des Golfs von Aden.
Aegypten mit der Halbinsel Sinai.
Algerien.
Britisch Ostafrika mit den britischen Inseln Amiranten, Mauritius, Seychellen, Sokotra und mit
Einschluß von Sansibar, Pemba 2c.
Britisch Südafrika: Kapkolonie, Basuto-, Betschuana-, Nyassa-, Sulu= und Tonga-Land; Besitzungen
der Britisch-Südafrikanischen Gesellschaft und Natal.