Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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Beglaubigung von Fischversandtgefässen für den Eisenbahnverkehr. Bekanntmachung 
desselben Ministeriums vom 3. Juli 1896. 172. 
s. auch Schiffahrt, Viehseuchen und Zwangsenteignung. 
Vermittlungsagenten für Verträge über ländliche Grundstücke. Deren Verpflichtung zur 
Führung von Geschäftsbüchern 2c. 248. 
Verschönerungsverein Tübingen. Verleihung der juristischen Persönlichkeit. 24. 
Versicherungsgesellschaften. Aenderung in der Person des Württembergischen Hauptagenten der 
Lebensversicherungsgesellschaft Union Assurance Society in London. Bekanntmachung 
des Ministeriums des Innern vom 10. Februar 1896. 33. 
Aenderung in der Person des Württembergischen Hauptagenten der Eidgenössischen 
Transportversicherungsgesellschaft in Zürich. Bekanntmachung desselben Ministeriums vom 
24. September 1896. 236. 
Verwaltungsrechtspflege. Uebereinkunft mit der Großherzoglich Badischen Regierung über die 
Gewährung der Rechtshilfe auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts. Bekanntmachung 
der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen 
vom 21. April 1896. 83. 
Veterinär-Polizei s. Viehseuchen. 
Viehhändler. Besondere Vorschriften für dieselben beim Vieh-Transport und Handel. 35. 
Viehseuchen. Vollziehung des Reichsgesetzs vom #3. Lum 05 über die Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen und des Ausführungsgesetzes vom 20. März 1881. (Zuständigkeit der 
Behörden und Verfahren, Entschädigung für getödtete Thiere, Kosten.) Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 15. Januar 1896. 11. 
Maßregeln zur Bekämpfung der Maul= und Klauenseuche. (Aufhebung des §. 2 der 
Ministerialverfügung vom 27. Juli 1888 und der Ministerialverfügung vom 26. Januar 
1889.) Verfügung des Ministeriums des Innern vom 16. Januar 1896. 24. 
Maßregeln zur Bekämpfung der Maul= und Klauenseuche. (Polizeiliche V obachtung 
von Rindvieh= und Schweine-Transporten, Gesundheitszeugnisse für Handelsvieh.) Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 21. Februar 1896. 35. 
Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete, 
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der 
Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und Klauenseuche gefallene Thiere. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 4. März 1896. 45. 
W. 
Waarenverkehr. Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland. 263. 
von Wagner-Frommenhausen. Gerichtliche Bestätigung eines Familienstatuts. 2. 
Wandergewerbescheine. Beschränkung der Ausstellung und Formular. 327 f. 
Wanderversteigerung von Waaren. Verbot und ausnahmsweise Gestattung. 327.
	        
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