Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

118 
g. 3. 
Allgemeine Erfordernisse der zu befördernden Telegramme. 
I. Die Urschrift jedes zu befördernden Telegramms muß in solchen deutschen oder 
lateinischen Buchstaben bzw. in solchen Zeichen, welche sich durch den Telegraphen wieder- 
geben lassen, leserlich geschrieben sein. Einschaltungen, Randzusätze, Streichungen oder 
Ueberschreibungen müssen vom Aufgeber des Telegramms oder von seinem Beauftragten 
bescheinigt werden. 
II. Der Absender eines Privattelegramms ist verpflichtet, auf Verlangen der Auf- 
gabeanstalt sich über seine Persönlichkeit auszuweisen. Andererseits steht es ihm frei, in 
sein Telegramm die Beglaubigung seiner Unterschrift aufnehmen zu lassen (vergl. 
unter X). 
III. Die einzelnen Theile eines Telegramms müssen in folgender Ordnung auf- 
geführt werden: 
1) die besonderen Angaben, 
2) die Aufschrift, 
3) der Text und 
4) die Unterschrift. 
IV. Die etwaigen besonderen Angaben bezüglich der Bestellung am Bestimmungs- 
orte, der bezahlten Antwort, der Empfangsanzeige, der Dringlichkeit, der Vergleichung, 
der Nachsendung, der Weiterbeförderung, der offenen oder der eigenhändigen (nur an den 
Empfänger selbst zu bewirkenden) Bestellung des Telegramms rc. müssen vom Aufgeber 
in der Urschrift, und zwar unmittelbar vor die Aufschrift niedergeschrieben werden. Für. 
diese Vermerke sind folgende, zwischen Klammern zu setzende Abkürzungen zugelassen: 
()für „dringend“, 
(KP) für „Antwort bezahlt"“, 
(RKPy) für „Antwort bezahlt k Wörter“, 
(KXPOfür „dringende Antwort bezahlt“, 
(KbD #/ für „dringende Antwort bezahlt x Wörter“, 
(ToO) für „Vergleichung“, 
(PO) für „Telegramm mit telegraphischer Empfangsanzeige“, 
(PCp) für „Telegramm mit Empfangsanzeige durch die Post“,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.