Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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größere Transporte Ausnahmetarife bewilligt, so ist der Unternehmer ver- 
pflichtet, unter sonst gleichen Verhältnissen diese auch jedem Dritten zu 
gewähren. 
4) Die Verpflichtungen des Konzessionärs zu Leistungen für die Zwecke des Post- 
dienstes regeln sich nach dem Reichs-Eisenbahnpostgesetz vom 20. Dezember 1875 
und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, 
daß für die Zeit bis zum Ablauf von 8 Jahren vom Beginn des auf die 
Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres, an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des 
Gesetzes, die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 getroffenen 
Bestimmungen treten. 
5) Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionär diejenigen Verpflich- 
tungen zu übernehmen, welche für die Großherzoglich badischen Staatsbahnen 
jeweils gelten. "] 
6) Der Konzessionär ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militä- 
rische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisenbahnen im Deutschen 
Reich ergehenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen. 
7) Die beim Bau und Bahnbetrieb verwendeten Beamten und Arbeiter sind nach 
Maßgabe der reichsgesetzlichen Bestimmungen zu versichern. 
S. 8. 
In Beziehung auf die Gestaltung des Anschlusses der Bahnlinie Ettlingen-Pforz- 
heim an den Bahnhof der württembergischen Staatsbahnen in Brötzingen, sowie bezüglich 
der Inanspruchnahme von — der württembergischen Staatseisenbahnverwaltung gehören- 
dem Grundeigenthum auf diesem Bahnhof und in dessen Umgebung, ebenso wegen der 
Besorgung des Dienstes auf dem Anschlußbahnhof bleibt die nähere Vereinbarung mit 
dem Konzessionär vorbehalten. " 
§.9. 
Unter der Voraussetzung, daß das für die Anlage der Bahn von Karlsruhe nach 
Herrenalb sammt Zubehörden erforderliche Gelände von den betheiligten Gemeinden 
dem Unternehmer unentgeltlich und eigenthümlich zur Verfügung gestellt wird, wird dem 
Konzessionär für die Ausführung der auf württembergischem Gebiet gelegenen Strecke
	        
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