Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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dem Gesetz über die Kriegsleistungen, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die 
Pferde der im Falle eines Krieges auf Märschen und in Kantonnirungen befindlichen Theile der be- 
waffneten Macht, einschließlich des Heeresgefolges, der Tagesfouragesatz (schwere Kriegsration) an Heu 
von 1500 auf 2500 Gramm erhöht worden ist. Für schwere Pferde kaltblütigen Schlages beträgt der 
Tagesfouragesatz an Heu auch fernerhin 7500 Gramm (vgl. die Bekanntmachung vom 3. November 1893, 
Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 310).) 
Berlin, den 8. September 1897. 
Der Reichskanzler: 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
HBekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend eine Aenderung in der person des Württembergischen Hauptagenten der Eidgenössischen 
Transportversicherungsgesellschaft in Bürich. Vom 4. Oktober 1897. 
Nachdem an Stelle des bisherigen Württembergischen Hauptagenten der Eidgenössischen 
Transportversicherungsgesellschaft in Zürich Max Hartmann, in Firma Zerweck und 
Hartmann, in Stuttgart der Kaufmann Sigmund Nördlinger in Stuttgart aufgestellt 
und bestätigt worden ist, wird dies hiermit bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 4. Oktober 1897. ç 
Pischek. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Gberamtsbezirk Böblingen. 
Vom 12. Oktober 1897. 
Nachdem der bisherige Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Böblingen in Folge 
seiner Beförderung im Staatsdienst Sitz und Stimme in der Kammer der Abgeordneten 
verloren hat, wird auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vor- 
nahme einer Neuwahl für den Oberamtsbezirk Böblingen angeordnet und Nachstehendes 
verfügt: « · 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen. 
*) Württ. Reg. Blatt von 1894 S. 85.
	        
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