Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und dem Eintreffen der von diesem 
Ministerium nach Berlin oder Bern zu richtenden Mittheilung liegt, auf mindestens 
zwei Tage zu berechnen. Der Transport des Auszuliefernden an die Hafendirektion in 
Friedrichshafen ist, erforderlichenfalls nach vorheriger Anfrage bei dieser Behörde, in der 
Weise einzuleiten, daß der Auszuliefernde an dem festgesetzten Tage in Rorschach oder 
Romanshorn eintrifft. Ueber den Vollzug der Auslieferung ist seitens der Staats- 
anwaltschaft Anzeige an das Justizministerium zu erstatten. 
Stuttgart, den 5. März 1897. 
Breitling. Mittnacht. Pischek. 
Gekauntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichte. Vom 1. März 1897. 
In Vollzug des Reichsgesetzes über die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 ist für 
den Bezirk der Gemeinde Schwenningen ein Gewerbegericht errichtet worden. 
Dasselbe wird am 1. April d. J. in Wirksamkeit treten. 
Stuttgart, den 1. März 1897. 
Pischek. 
— 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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