Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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Anlage B. 
Zulassungsschein. 
Jahr 
Der untenbezeichnete Farre des (Name und Stand des Eigenthümers und des Farrenhalters) 
........ in..(Wohnort).....istinGemäßheitdesGesetzesvomsxssssssaufGrund 
vorgenommenerUntersuchungvonherunterzeichnetenSchaubehördealszurZuchttauglich.»Dau- 
litätöklasse..... undfürdieinberGemeinde....... herrschenden Viehrassen 
(Bezeichnung der herrschenden Viehrassen) als geeignet erkannt werden. 
Name, Nummer a) Alter, 
oder sonstige Bezeichuung b) Körperbau, Rasse Farbe und Abzeichen 
des Farren c) Ernährungszu- 
und Angabe, ob Gemeinde- stand des Farren. des Farren. 
oder Privatfarren. des Farren. 
.......... den 
DieSchaubehördebeöOberamts-Bezikkö..·.......... 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
Bemerkung: Die Worte „und für die in der Gemeinde herrschenden Viehrassen als geeignet“ sind 
nur in die Zulassungsscheine für Gemeindefarren aufzunehmen, aus den übrigen aber 
wegzulassen oder zu streichen.
	        
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