Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

E 
17. 
18. 
26. 
16. 
29. 
24. 
26. 
280 
Februar. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Heutingsheim, Oberamts 
Ludwigsburg, zur Erwerbung des für Errichtung eines Hintergebäudes zum Gemeindeschulhaus 
erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 17. 
. Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. 18. 
März. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung eines Gewerbe- 
gerichts. 21. 
Ministerien der Justiz, der aus wärtigen Angelegenheiten und des Innern. Ver- 
fÜgung, betreffend die Auslieferung von Verbrechern zwischen Deutschland und der Schweiz. 19. 
. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend Abände- 
  
rungen der Landwehr--Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. 24. 
* 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Vollzug des Börsengesetzes vom 
22. Juni 1896. 26. 
. Gesetz, betreffend die Gültigkeitsdauer der mit dem 31. März 1897 außer Wirksamkeit tretenden 
Bestimmungen über die Besteuerungsrechte der Gemeinden. 23. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Steuererhebung vom 1. April 1897 an. 30. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Entschä- 
digung für auf polizeiliche Anordnung getödtete oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung 
gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und 
Klauenseuche gefallene Thiere. 29. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die Aenderung 
des Namens der Meynier'schen Stiftung in Tübingen. 38. 
. Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung mehrerer Gemeinden zur Fortsetzung der 
Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben. 31. 
April. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Aichelberg, Oberamts 
Kirchheim, zur Erwerbung des für die Korrektion der Vicinalstraße von Aichelberg nach Kirch- 
heim erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 37. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend den Spielkartenstempel. 42. 
Mai. 
Gesegz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für außer- 
ordentliche Bedürfnisse der Verkehrsanstalten-Verwaltung in der Finanzperiode 1897/99. 39. 
Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 16. Juni 1882 über die Farrenhaltung. 43. 
Medizinalkollegium, Abtheilung für die Staatskrankenanstalten. Bekanntmachung, 
betreffend die Verpflegungsgelder der Staatsirrenanstalten. 53.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.