Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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Ermächtigung der Stadtgemeinde Gaildorf zu Erhebung einer örtlichen Verbrauchs- 
abgabe von Bier. Königliche Verordnung vom 12. November 1897. 229. 
Desgleichen der Gemeinde Münster, Oberamts Cannstatt. Königliche Verordnung 
vom 21. November 1897. 233. 
Desgleichen der Stadtgemeinde Ludwigsburg. Königliche Verordnung vom 10. Dezember 
1897. 265. 
Verbrecher s. Auslieferung. 
Verkehrsanstalten. Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, 
sowie für außerordentliche Bedürfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanz- 
periode 1897/99, vom 12. Mai 1897. 39. 
Ausgabe einer Telegraphenordnung für Württemberg. Verfügung des Ministeriums 
der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 3. Juli 1897. 115. 
Ertheilung der Konzession zum Bau und Betrieb der Lokalbahn von Karlsruhe nach 
Herrenalb und von Ettlingen nach Pforzheim für den innerhalb des württembergischen 
Staatsgebiets belegenen Theil dieser Bahn. Bekanntmachung desselben Ministeriums vom 
14. Juli 1897. 169. 
Aenderungen a) der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands; b) der 
Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands; c) der 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands; d) der Bestimmungen über die Be- 
fähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten. Bekanntmachung des Ministeriums der auswär- 
tigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 3. August 1897. 199. 
Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer elektrischen Straßenbahn von Ulm 
nach Neu-Ulm. Bekanntmachung desselben Ministeriums vom 29. Oktober 1897. 222. 
s. auch Zwangsenteignung. 
Vermessungsarbeiten. Ausführung von Vermessungsarbeiten in eigener Sache. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 12. Januar 1897. 4. 
Verpflegungsgelder der Staatsirrenanstalten. Deren Festsetzung. 53 ff. 
Versicherungsgesellschaften. Zulassung der Transport-Versicherungsgesellschaft „Neuer Schweize- 
rischer Lloyd“ in Winterthur zum Geschäftsbetrieb in Württemberg. Bekanntmachung 
des Ministeriums des Innern vom 7. Januar 1897. 4. 
Aenderung in der Person des Württembergischen Hauptagenten der Transport-Ver- 
sicherungsgesellschaft „Neuer Schweizerischer Lloyd“ in Winterthur. Bekanntmachung des- 
selben Ministeriums vom 13. September 1897. 208. 
Aenderung in der Person des Württembergischen Hauptagenten der „Eidgenössischen 
Transport-Versicherungsgesellschaft" in Zürich. Bekanntmachung desselben Ministeriums 
vom 4. Oktober 1897. 218. 
Viehseuchen. Verbot des Handels mit Rindvieh und Schweinen im Umherziehen. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 27. Januar 1897. 15.
	        
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