Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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M 13. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 16. Juli 1897. 
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend das Gesammtverzeichniß der zur 
Ausstellung von Zeu nissen Über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst verechtigten Lehr- 
anstalten. Vom 28. i 1897. — Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilun 
für die Lrhiranse betressend die Ausgabe, einer Telegraphenordnung für Württemberg. Vom 3. Juli 1897. 
— Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend die Anlegung und Fuu—4 -7„0 von 
Güterbüchern für die exemten standesberrlchem und be Grundstücke. Vom 5. Juli 
  
Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 
Vom 23. Juni 1897. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem Anhang zu der Nro. 24 des 
Centralblatts für das Deutsche Reich von 1897 erlassene Bekanntmachung vom 10. Juni 
1897, betreffend das Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten 
Lehranstalten zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 23. Juni 1897. 
Pischek. Schott v. Schottenstein.
	        
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