fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

  
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Gewässer Donau. , í ¡ , Lage des Festpnukts (frühere Eichklammer) am Gebäude Nr. , 
Lage des Wehrs bei km J7. Lage des Eichzeiches. 
3 
Uferseite links. Unterschied der Höhenlage des Festpunkts und des Eichzeichens. #. 
nmlagen. Höhe 
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Antriebe (Motoren).| und kraf 
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i am Werk. 
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i6. 17. 18. ais. 20. 21. 
Die Nutzung besteht seit unvordenklicher Zeit. Im Jahr 4863 waren 3 Wasserrüder für den Betrieb der 
Säcm. Rad 5% % 4 ((etreizemühle und 1 Rad für den Betrieb der unterhalb der Getreidemühle gelegenen Gipsmühlo vorhanden. 
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S“—– Auch zweigto am linken Ufer ein Wässergraben für die Bewässerung der auf der Insel zwischen Donau- und 
Mühlkanal gelegenen sogenannten Mühlwiesen ab. 
1 –2% Im Jahr 18066 wurde die Gipsmühle verkauft mit der Bedingung, duss die Getreidemühle 3¾, die Gipsmihle 
Getrm.Rad 1 lb2 0,50X % g. ¼ der Kosten der Unterhaltung des Wehrs und der Kanalufer, sowie der Reinigung des Ober- und Unterkanals 
« — zu bezahlen habe. Die Gipsmühle ist unter Nr. 3 im Wasserrechtsbuch eingetragen. 
, . Im Jahr 1876 erbaute der Besitzer der Getreidemühle mit Genehmigung der Regierung des Donaukreises 
Getrm. Rad IIi, I8. ,501 1, 20 417 — — . — F . 
——--3—- vom 21. November #75 uam linken Kanalufer eine Sügmühle. Als Arbeitsfalle der Sügmühle durfte er den s5 em 
" breiten Einlauf des eingehenden Wässergrabens benutzen. Der Betrieb der Sägmühle ist einzustellen, wenn das 
Gipsm. Rad- 7.1805 Wasser zum Betriecb der Gipsmühlo nicht mehr ausreicht. Zu den Kosten der Unterhaltung und Reinigung bat, 
der jeweilige Besitzer der Sägmühle eine jährliche Pauschalsumme von 30. zu bezahlen (Beil. 3 bis 0)0. 
Getrm.Rad III 420 0 Den 712. Januar 7003. 8 
u. X. 
Der seitherige Wasserregalzins der Getreidemühle im Betrag von 35-4 wurde It. Mittheilung der Domänen- 
direktion vom 5. Februar 1003 im zehnfachen Betrage abgelöst, derjenige der Sägmühle aber nicht (Beil. 3J. 
Den D. Mürz 1003. 
M. N. 
Die Wasserkraft der Getreide- und Sägmühle, sowie der früheren Gipsmühle ist in den Besitz der Firma 
„Oberschwäbische Baumwollspinnerei Ehingen a. D.“ übergegangen. Mit Genehmigung der Kreisregierung 
1 (vergl. Spalte 5, wurde auf dem Wehr ein 50 cm hoher Aufsatz aufgestellt, ein Grundablass in das Wehr ein- 
gebaut, zwei Turbinen eingesetzt und der Unterkanal um 300 m verlüngert und um etwa 1m vertieft. Die Kraft 
– 3 wird auf elektrischem Wege nach Ehingen geleitet. 
Francisturb. 1. 1.88 0 41— 1. 15 v Bei der Genehmigung der Anlage wurde bestimmt, dass bei Hochwasser die Grundablassfalle über dieses 
u - 66. 11 F au heben und die Leerschussfalle entsprechend zu ziehen sei, sobald die Turbinenfallen geschlossen werden, dass 
5 *§%% 2,27 297 neben der alten Eichklamme, die als Festpunkt beibehalten werden kann, ein Eichzeichen zu setzen ist und dass, 
sobald das Eichzeichen 3 em hoch überstaut wird, Theile des Aufsatzes umzulegen sind. Das neue Eichzeichen 
liegt am linken Kannlufer, 36 m oberhalb der Arbeitsfalle und 115 m unter dem Festpunkt. 
Den 712. August 1008. 
M. N. 
  
  
  
  
 
	        
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