Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Großherzogthum Hessen. 
Bingen: — Realschule (verbunden mit Progymnasium) — bisher: Realschule, unter C.c. VI des 
Hauptoverzeichnisses. 
Friedberg: K# Realschule (verbunden mit Gymnasium) — bisher: 7 Realschule (verbunden mit Pro- 
gymnasium), unter C. c. VI des Hauptverzeichnisses. 
Freie und Hausestadt Hamburg. 
Cuxhaven: 1 Realschule (verbunden mit Progymnasium) — bisher: — Raalschule unter C. c. XVI 
des Hauptverzeichnisses. 
Hamburg: #Realschule (bisher: Hansaschule, unter B. b. XII des Hauptverzeichnisses). 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Krast bis zum Ostertermin 1899. 
e. Oeffentliche Schullehrer-Seminare. 
Großherzogthum Oldenburg. 
Oldenburg: Evangelisches Schullehrer-Seminar. 
Privat-Lehranstalten. 
Königreich Preußen. 
Gaesdonck (Rheinprovinz): Privat-Unterrichts= und Erziehungs-Anstalt unter Leitung des Dr. Joseph Brunn. 
Anmerk. Anerkennung ohne zeitliche Beschränkung. 
Niesky: Pädagogium unter Leitung des Vorstehers Friedrich Drexler (früher Hermann Bauer). 
Anmerk. Die Anstalt ist befugt, das Befähigungszeugniß für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst auf Grund des Bestehens der Abschlußprüfung nach dem sechsten 
Jahrgange unter Anwendung der preußischen Prüfungsordnung vom 6. Januar 1892 
zu ertheilen. 
Plötzensee bei Berlin: Pädagogium (Progymnasium) des evangelischen Johannesstifts unter Leitung. 
des Stiftsvorstehers Pastors W. Philipps und des wissenschaftlichen Lehrers Theodor Menzel. 
Anmerk. Anerkennung ohne zeitliche Beschränkung. 
Königreich Bayern. 
Augsburg: L Allgemeine Handels-Lehranstalt von Johann Stahlmann. 
Anmerk. Die Berechtigung dauert vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1900 ein- 
schließlich fort. 
) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter 
Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die 
Prüfungs-Ordnung von der Ausfsichtsbehörde genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfun g 
oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft.
	        
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