Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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18) In der Tarifnummer 35, Handlungsreisende, sind die Worte: „I B 
der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1883, Reg. Blatt S. 222“ zu streichen. 
19) Die Tarifnummer 38 erhält folgende Fassung: 
Nr. 38. Jagdkarten: 
1) für hderen Ausstellung (Gesetz vom 27. Oktober 1855, Art. 7, Reg. Blatt 
225) mit Gültigkeitsdauer (je nicht über ein Etatejahr hinaus) 
a. von einer Wohe 5 
b. von zwei Wochen 10½ 
C. von mehr als zwei Wochen 20 % 
2) für die Ausstellung einer zweiten Ausfertignng . 3 %4 
3) im Fall der Abweisung eines Gesucchs 1 bis 54 
20) Die Tarifnummer 11 erhält folgende Fassung: 
Nr. 41. Juristische Personen: 
1) Bei einem Verein, dessen Zweck auf einen wirthschaftlichen Geschäftsbetrieb 
gerichtet ist (Bürgerliches Gesetzbuch §. 22), 
a. für die Verleihung der Rechtsfähigkeit 25 bis 600 4; 
b. für die Genehmigung einer Aenderung der Satzung (Bürgerliches Gesetz- 
buch §. 33 Abs. 2) 5 bis 300 % 
2) Bei einer rechtsfähigen Stiftung (Bürgerliches Gesetzbuch 8. 80) 
a. für die Genehmigung der Errichtung . .. '10 bis 600 4“; 
b. für die Genehmigung einer ederg der Versusung (Bürgerliches 
Gesetzbuch §. 897)7) . ..)b13300.-4 
s. auch Todte Hand. 
21) Die Bezeichnung der Tarifnummer 45 erhält die Fassung: 
„Nr. 45. Krankenanstalten, gewerbliche." 
In Ziff. 1 werden die Worte: „nach dem Gesetz vom 23. Juli 1879, Reichs-Gesetz- 
blatt S. 267“ gestrichen. 
In Ziff. 1 ist statt: „10 bis 100-¾“ zu setzen: 
10 bis 200 4 
22) Die Tarifnummer 49, Liegenschaftliches Vermögen, wird ersetzt 
durch die Verweisung: 
Liegenschaftliches Vermögen s. Zwangsenteignung.
	        
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