Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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3) bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs in den Fällen der Ziff. 1 
2 bis 10 M. 
Markscheiderprüfung s. Prüfungen. 
Mobiliarfeuer versicherung s. Feuerversicherungsverträge. 
Mühlenwasserwerke s. Wasserwerke und Anlagen, gewerbliche. 
Musikaufführungen s. Schaustellungen. 
Nr. 47. Namensänderung: 
1) für die Gewährung des Gesuchs, den Familiennamen ändern zu dürfen, 5 bis 500 
2) für die Gewährung des Gesuchs einer Gemeinde um Aenderung ihres Namens 
20 bis 10% 
3) für die Gewährung des Gesuchs um Aenderung des Namens einer Gemeinde- 
parzelle oder eines Einzelwohnsitzzs 5 bis 50 4#4 
4) bei Abweisung oder Zurückziehung eines solchen Gesuchs (Zif. 1 bis 3) 3 bis 25/∆ 
Naturalisationsurkunde s. Staatsangehörigkeit. 
Nr. 48. Notare, öffentliche (Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch 
Art. 99): 
1) für die Bestellung eines solchen 30 
2) bei der Abweisung eines hierauf gerichteten Gesuchs. bis z zur Hälfte dieses Betrags. 
Nr. 49. Orden: 
1) für die Erlaubniß, einen fremden Orden tragen zu dürfen 60 bis 120% 
2) für die Einweisung in die Militärverdienstordenspension, von deren Jahresbetrag 
25 vom Hundert. 
Paßkarten s. Reisepässe. 
Pässe s. Reisepässe, Leichentransport. 
Nr. 50. Pfandleiher (einschließlich der Rückkaufshändler): 
1) für die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb (§. 34 der Reichsgewerbeordnung nach 
dem Gesetz vom 23. Juli 1879, Neichs-Gesetzblatt S. 268). 10 bis 100% 
2) im Falle der Versagung der Erlaubnis 2 bis 2064 
s. auch Verfahren in Gewerbesachen. 
Nr. 51. Prüfungen: 
I. Es sind zu entrichten ohne einen besonderen Ansatz für das Zeugniß:
	        
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