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Ausdehnungsabgabe vom Wandergewerbebetrieb. Erhebung derselben. 1177, 1202. — Beschei-
nigung für deren Entrichtung. 1217.
Ausführungsgesetze s. Bürgerliches Gesetzbuch, Civilprozeßordnung.
Ausländer. Deren Eheschließung in Württemberg. 511.
Gewerbebetrieb ausländischer Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien
und juristischer Personen in Württemberg. 521.
s. a. Ausweisung.
Ausliefer ung. Vorläufige Festnahme von Personen, die nach den Niederlanden geflüchtet sind, be-
hufs Sicherung ihrer Auslieferung. Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern
vom 8. September. 761.
Ausstattungspflicht des Nutznießungsberechtigten gegenüber den Abkömmlingen bei der statutarischen
Nutznießung. 512.
Ausweisung. Vollziehung der Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern vom 10. August. 607.
B.
Baden. Jurisdictionsvertrag zwischen Württemberg und Baden vom 30. Dezember 1825. (Aufhebung
der allein noch in Geltung gebliebenen auf Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
sich beziehenden Bestimmungen.) Bekanntmachung des Justizministeriums vom 19. Ja-
nuar. 13.
Backnang. Verbrauchsabgabe. 240.
Bauersbach-Eschenthal (Straßenbau). Zwangsenteignung. 333.
Baugewerksberufsgenossenschaft. Prämientarif derselben vom 1. Januar 1900 ab. 756.
Bauinspektoren. Pensionsberechtigung des Wohnungsgenusses derselben. 385.
Bauordnung. Ersetzung des 4. Abschnitts der neuen allgemeinen Bauordnung vom 6. Oktober 1872
durch die nachbarrechtlichen Bestimmungen des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch. 494.
Bauunfallversicherung s. Unfallversicherung.
Beamte. Uebernahme einer Vormundschaft durch Beamte und Religionsdiener. 441.
s. a. Staatsbeamte, Gemeindebeamte.
Befreite Grundstücke. Bezeichnung der von der Eintragung in das Grundbuch befreiten Grund-
stücke. 541.
Befreiter Gerichtsstand der Mitglieder des Königlichen Hauses in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
546. — in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 458.
Befreiungen in Ehesachen. 510. — bei der Annahme an Kindesstatt. 514.
Beglaubigung s. Oeffentliche Beglaubigung.
Beibringens-Inventare und Eheverträge. Errichtung derselben, wenn für den Güterstand
einer zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehenden Ehe die bis-
herigen Gesetze maßgebend bleiben 513.