Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

1395 
Familienstatute s. Familiengesetze. 
Farrrenhaltung. Berichtigung der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 1. Dezember 
1897 zur Vollziehung des Gesetzes über die Farrenhaltung (Reg. Blatt S. 241). 1230. 
Feldbereinigung. Abänderung des Gesetzes vom 30. März 1886. 491. 
Felderanblümung. Sammlung von Anblümungs-, Saatenstands= und Erntenachrichten. Ver- 
fügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 15. März. 52. 
Feldmesser. Gebühren der öffentlichen Feldmesser. Königliche Verordnung vom 28. März. 307. 
s. a. Flurkarten und Primärkataster. 
Felduntergänger. Deren Zuziehung bei der Vermarkung der Eigenthumsgrenzen 2c. 684. 
Feuerbach. Verbrauchsabgabe. 242. 
Fideikommisse. Grundbuchgeschäfte bezüglich der Fideikommisse, Stammgüter oder Lehen. 429. — 
Nachsolge in ein Familienfideikommiß, Stammgut oder Lehen (Nachfolgeschein). 448. — 
Zwangsvollstreckung in Familienfideikommiß-, Lehen= und Stammgüter. 520. — Kom- 
petenz des Schuldners und seiner Familie hiebei. 521. — Vormerkung der Kompetenz 
bei der Bestellung einer Hypothek 2c. 494. 
Finanzwesen. Ermächtigung des Finanzministeriums zu Gewährung von Darlehen an die landwirth- 
schaftliche Genossenschafts-Centralkasse in Stuttgart. Gesetz vom 4. Februar. 31. 
Steuererhebung vom 1. April 1899 an. Verfügung des Finanzministeriums vom 
15. März. 55. 
Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau und für außerordentliche Bedürf- 
nisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanzperiode 1899/1900. Gesetz vom 
27. Mai. 329. 
Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1899 bis 31. März 1901, vom 
27. Juli. 381. 
Einrichtung eines Reservefonds der Staatseisenbahnen. Gesetz vom 29. Juli. 575. 
Bau von Nebeneisenbahnen und Beschaffung von Geldmitteln für die in der Finanz= 
periode 1899/1900 herzustellenden Nebeneisenbahnen. Gesetz vom 29. Juli. 577. 
Voranschlag der sämmtlichen Staats-Ausgaben und -Einnahmen für die Finanzperiode 
1899/1900 und die mit dem Etat für 1899/1900 verabschiedeten Grundsätze über die 
Gehaltsvorrückung nach Dienstaltersstufen. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 
4. September. 613. 
Nachtrag zum Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1899 bis 31. März 1901. 
Gesetz vom 6. Dezember. 1081. 
Zweiter Nachtrag zu diesem Finanzgesetz. Gesetz vom 26. Dezember. 1295. 
Firmenregister s. Handelsregister. 
Fischereigerechtigkeit. Anwendung der auf Grundstücke sich beziehenden Vorschriften auf eine 
selbständige Fischereigerechtigkeit. 488. 
Fischereirecht. Abänderung des Jagdgesetzes vom 27. Oktober 1855. 483.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.