Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

1396 
Fleischsteuer s. Verbrauchsabgaben. 
Flößerei. Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen Württemberg und Preußen vom 7. April 
1899 über die Aufhebung der Flößerei auf dem Neckar oberhalb der Enzmündung und 
auf der Glatt. Königliche Verordnung vom 13. Oktober. 752. 
Flurkarten und Primärkataster. Erhaltung und Fortführung der Flurkarten und Primär- 
kataster. Verfügung der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen vom 1. Sep- 
tember. 667. — Allgemeine Bestimmungen. 667. — Von der Vormerkung der Ver- 
änderungen und der Sammlung der Meßurkunden. 674. — Von den Nachträgen: 
A. Im Allgemeinen. 676. — B. In den Ergänzungskarten. 679. — C. In dem Primär- 
kataster. 680. — Von der Vermarkung. 682. — Von den Obliegenheiten der Grundeigen- 
thümer. 687.— Von den Obliegenheiten der Gemeinden und Ortsbehörden. 690.— Obliegen- 
heiten der Oberämter, der Amtsgerichte und der Bezirkssteuerämter. 691.— Von der Oberauf- 
sichtsbehörde. 692. — Von den Kosten. 693. — Uebergangs= und Schlußbestimmung. 694. 
Fortführungstagfahrt zur Ergänzung der Flurkarten und Primärkataster. 678. 
Frauenarbeitsschulen. Rechtsverhältnisse der Lehrerinnen an denselben. 602. 
s. a. Arbeitslehrerinnen. 
Freiheitsstrafen. Deren Vollziehung gegen jugendliche Personen. 236. 
Freiwillige Gerichtsbarkeit. Gesetzliche Vorschriften im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen 
Gesetzbuch. 423. — Grundbuchwesen. 423. — Vormundschaftswesen. 434. — Nach- 
laßwesen. 442. — Notariatswesen. 448. — Oeffentliche Vermögensverzeichnisse. 456. 
— Ordnungsstrafen. 457. — Gerichtsstand der Mitglieder des Königlichen Hauses in 
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 458. 
Jurisdictionsvertrag zwischen Württemberg und Baden vom 30. Dezember 1825. 
(Aufhebung der einzig noch geltenden, auf die freiwillige Gerichtsbarkeit sich beziehenden 
Bestimmungen). Bekanntmachung des Justizministeriums vom 19. Januar. 13. 
Gerichtskostenwesen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sowie im 
Zwangsversteigerungs= und Z s sverfahren. Gesetz vom 4. Juli. 365. — 
Gerichtskostenordnung. Königliche Verordnung vom 11. November. 925. 
Gebührenordnung für öffentliche Notare, Rechtsanwälte und andere in Rechtsangelegen- 
heiten thätige Personen. Königliche Verordnung vom 14. November. 964. 
Entschädigung der Gemeinden für die von ihnen in Angelegenheiten der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit zu stellenden Kanzleiräume. Königliche Verordnung vom 14. Dezember. 1089. 
Freudenstadt-Klosterreichenbach (Eisenbahnbau). Zwangsenteignung. 564. 
Friedrichshafen. Verbrauchsabgabe. 242. 
Friedrichsorden. Aenderung in den Statuten des Friedrichsordens. Königliche Verordnung vom 
6. März. 48. 
Früchte. Zuziehung eines Sachverständigen bei der Pfändung von Früchten, welche vom Boden 
noch nicht getrennt sind. 555. 
 
	        
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