Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Mesnerdienst. Gesetzliche Bestimmungen über dessen Trennung vom Schulamte. 590. — Aus- 
führungsvorschriften hiezu. 659. 
Meßurkunden und Handrisse. Deren Anfertigung als Unterlagen für die Fortführung der 
Flurkarten und Primärkataster. 676. — Deren Prüfung durch den Fortführungsbeamten 
(Bezirksgeometer). 677. — Revision. 690. — Vereinigung derselben nach Jahrgängen 
(Meßurkundenhefte). 680. — Abschluß der Meßurkundenhefte. 681. — Obliegenheit der 
Grundeigenthümer zur Beibringung von Handrissen und Meßurkunden. 687. — Samm- 
lung derselben durch den Rathsschreiber. 675, 689. 
Metzingen O.XA. Urach. Verbrauchsabgabe. 241. 
Miethzinsentschädigung. Deren Pensionsberechtigung für Bezirksbeamte, Bauinspektoren 2c. 385. 
Militärfiskus. Vertretung desselben bei der Pfändung des Diensteinkommens und der Pensionen der 
Offiziere und Militärbeamten, sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen von Militärper= 
sonen und Militärbeamten. 325. 
Militärpen sionen s. Militärfiskus. 
Militärpersonen. Standesamtliche Verrichtungen in Bezug auf solche in besonderen Fällen. 890. 
Militärwesen. Vergütung für die Naturalverpflegung marschirender 2c. Truppen für das Jahr 1899. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 5. Januar. 10. 
Abänderungen der Landwehrbezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. Bekanntmachung 
derselben Ministerien vom 22. Februar. 48. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Brasilien. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 22. Februar. 50. 
Aenderungen der Deutschen Wehrordnung. Bekanntmachung derselben Ministerien 
vom 17. Juni. 344. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Rumänien. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 13. Dezember. 1142. 
s. a. Einjährig-freiwilliger Militärdienst, Militärfiskus. 
Milzbrand s. Viehseuchen. 
Minderjährige. Polizeiliche Hilfe zum Zwecke der Zurückführung eines flüchtigen Minderjährigen. 513. 
Zwangserziehung Minderjähriger. Gesetz vom 29. Dezember. 1284. 
Mittheilungen über Personenstandsänderungen. Vorschriften hierüber und über die Führung 
der Familienregister. 893. 
Mittelschullehrer. Deren Gehaltsregulirung. 659. 
Möckmühl-Dörzbach (Nebeneisenbahn). Konzessionsertheilung. 14. — Zwangsenteignung. 366. 
Mühlen s. Getreidemühlen. 
Mündelgeld. Landesgesetzliche Bestimmungen über Anlegung von Mündelgeld. 441. 
Zulassung der Schuldverschreibungen des Württembergischen Kreditvereins und der 
Pfandbriefe der Württembergischen Hypothekenbank in Stuttgart zur Anlegung von Mündel- 
geld. Verfügung des Justizministeriums vom 2. Oktober. 750.
	        
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