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Obligationenrecht s. Schuldverhältnisse.
Ochsenhausen. Grenzsteueramt. 1080.
Oedheim. Verbrauchsabgabe. 244.
Oeffentliche Beglaubigung. Befugniß der Ortsvorsteher und Rathsschreiber zur öffentlichen Be-
glaubigung einer Unterschrift oder Abschrist. 456.
Oeffentliche Feldmesser. Deren Gebühren. Königliche Verordnung vom 28. März. 307.
Oeffentliche Kassen. Zahlungen aus solchen. 163.
Oeffentliche Impfung s. Impfwesen.
Oeffentliche Notare. Deren Bestellung, Verpflichtung, Wohnsitznahme und Vertretung. 450. —
Dienstaufsicht über die öffentlichen Notare. 151. — Geschäfte des öffentlichen Notars im
Allgemeinen. 452. — Verfahren bei der Aufnahme notarieller Urkunden. 453. — Aus-
fertigung notarieller Protokolle. 454. — Geschäftsregister, Verwahrungsbuch. 455.—
Gebühren. 455. — Erledigung des Amts. 456. — Gerichtliche Urkunden. 456. —
Oeffentliche Beglaubigung. 456.
Gebührenordnung für öffentliche Notare, Rechtsanwälte und andere in Rechtsange-
legenheiten thätige Personen. Königliche Verordnung vom 14. November. 964.
Oeffentliche Sparkassen. Anlegung von Mündelgeld bei solchen. Verfügung des Justizministeriums
vom 15. Dezember. 1090.
Oeffentliche Vermögensverzeichnisse. Gesetzliche Bestimmung der zur Aufnahme und Verwahr-
ung derselben zuständigen Behörden. 456. — Bildung der örtlichen Inventurbehörde. 457.
Oeffentlich rechtliche Ansprüche. Verjährung derselben. 462.
Oehringen. Verbrauchsabgabe. 244.
Oertliche Inventurbehörde. Deren Mitglieder. 457. — Gebühren derselben. 975.
Oertliche Verbrauchsabgaben s. Verbrauchsabgaben.
Onstmettingen-Ebingen (Nebeneisenbahn). Konzessionsertheilung. 771.
Orden und Medaillen. Aenderung in den Statuten des Friedrichsordens. Königliche Verordnung
vom 6. März. 48.
Ordnungsstrafen in Sachen des Grundbuchamts, des ordentlichen Vormundschaftsgerichts und des
ordentlichen Nachlaßgerichts. (Abänderung des Landespolizeistrafgesetzes.) 457.
Ordnungsstrafen wegen Ungebühr in gerichtlichen Angelegenheiten außerhalb einer
gerichtlichen Verhandlung und wegen Ungehorsams in gerichtlichen Angelegenheiten, die
nicht die streitige Gerichtsbarkeit betreffen. (Abänderung des Ausführungsgesetzes zum
Gerichtsverfassungsgesetz.) 515.
Vollziehung der Ordnungsstrafe der Haft in den amtsgerichtlichen Gefängnissen. 2071.
Ortsklassen für die Berechnung des Wohnungsgelds der Staatsbeamten. 630.
Ortsvorsteher. Gesetzliche Berufung desselben als Waisenrichter. 434. — Desgleichen als Mit-
glied der örtlichen Inventurbehörde. 157. — Desgleichen als Gerichtsvollzieher. 632.
— Desgleichen als Standesbeamter. 862.