Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Versicherungsanstalt Württemberg. Errichtung derselben für Zwecke der reichsgesetzlichen 
Invalidenversicherung. 1044. 
Versicherungsgesellschaften. Aenderung in der Person des Württembergischen Hauptagenten 
der Eidgenössischen Transportversicherungsgesellschaft in Zürich. Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern vom 30. Januar. 42. 
Desgleichen der Niederländischen Lebensversicherungsgesellschaft „Algemeene Maat- 
schappij van Levensverzekering en Lijkrente“ in Amsterdam. Bekanntmachung des- 
selben Ministeriums vom 21. Februar. 48. 
Desgleichen der Versicherungsgesellschaft „Nederlandsche Lloyd“ in Amsterdam. Be- 
kanntmachung desselben Ministeriums vom 8. April. 313. 
Versorgungshaus in Kirchheim u. T., Stiftung. Verleihung der juristischen Persönlichkeit. 319. 
Versteigerung von Grundstücken. Verbot der Verabfolgung geistiger Getränke bei öffentlichen 
Versteigerungen von Grundstücken. 1229. 
Verwahrung. Antliche Verwahrung der von dem äöffentlichen Notar aufgenommenen Protokolle. 
454. — Führung eines Verwahrungsbuchs. 455. 
Verwandtschaft. Gesetzliche Bestimmungen im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 
513. — Polizeiliche Hilfe zwecks Zurückführung eines flüchtigen Minderjährigen. 513. — 
Namensertheilung an ein uneheliches Kind. 513. — Anerkennung der Vaterschaft. 513. 
— Ehelichkeitserklärung. 514. — Befreiung von den Erfordernissen der Annahme an 
Kindesstatt. 514. — Bestätigung des Vertrags über letztere bei standesherrlichen oder 
ritterschaftlichen Familien. 514. 
Veterinärwesen s. Viehseuchen. 
Viehseuchen. Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete 
oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, sowie zur Bestreitung der 
Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und Klauenseuche gefallene Thiere. Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 9. März. 51. 
Maßregeln zur Bekämpfung der Geflügelcholera. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 14. April. 314. 
Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Klauenvieh aus der Schweiz. Verfügung 
desselben Ministeriums vom 6. November. 822. 
Volksschullehrer. Einkommensverhältnisse der Volksschullehrer, die Trennung des Mesnerdienstes 
vom Schulamte und die Rechtsverhältnisse der Lehrerinnen an Volksschulen. Gesetz vom 
31. Juli. 590. — Einkommensverhältnisse der Volksschullehrer. 590. — Trennung 
des Mesnerdienstes vom Schulamte. 595. — Rechtsverhältnisse der Lehrerinnen an 
Volksschulen. 597. 
Ausführung der Art. 1 bis 10 und 18 bis 29 des vorerwähnten Gesetzes. Ver- 
fügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 11. September. 659. 
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