Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Vollstreckbare Urkunden. Aufnahme von solchen durch den Grundbuchbeamten oder Raths- 
schreiber. 518, 554. 
Vollstreckungsbeamte . Gerichtsvollzieher. 
Vollstreckungskommissär in Zwangsversteigerungs= und Zwangsverwaltungssachen. Dessen Be- 
stellung. 519. 
Voraus. Aulhebung des landrechtlichen Vorauses der Ehegatten 512. 
Vormundschaftsgericht s. Vormundschaftswesen. 
Vormundschaftswesen. Gesetzliche Bestimmungen hierüber im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen 
Gesetzbuch. 434. — Vormundschaftsgericht, Vormundschafsgeschäfte. 434. — Gemeinde= 
waisenrath. 438. — Besondere Vorschriften für das Verfahren vor dem ordentlichen 
Vormundschaftsgericht. 439. — Uebernahme einer Vormundschaft durch Beamte und 
Religionsdiener. 441. — Anlegung von Mündelgeld. 441. 
Gerichtskosten in Vormundschaftssachen. 937. 
Zulassung der Schuldverschreibungen des Württembergischen Kreditvereins und der 
Pfandbriefe der Württembergischen Hypothekenbank in Stuttgart zur Anlegung von Mündel- 
geld. Verfügung des Justizministeriums vom 2. Oktober. 750. 
Anlegung von Mündelgeld bei öffentlichen Sparkassen. Verfügung desselben Mini- 
steriums vom 15. Dezember. 1090. 
Zwangserziehung Minderjähriger. Gesetz vom 29. Dezember. 12384. 
W. 
Waareneinfuhr. Bestimmungen über die Ursprungsnachweise für die aus meistbegünstigten Ländern 
eingehenden Waaren. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 13. Juli. 393. 
Waarenverkehr. Aenderung der Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betr. 
die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland, vom 20. 
Juli 1879. Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Ab- 
theilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 20. Dezember. 1223. 
Wahlen. Aenderungen des Landtagswahlgesetzes. 27. — Text desselben. 31. 
Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder der Handelskammern. 580. 
Wahlordnung für die Handwerkskammern. 787. — Wahlordnung für den Gesellen- 
ausschuß der Handwerkskammern. 815. 
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei 
den unteren Verwaltungsbehörden im Sinne des §. 57 des Invalidenversicherungsgesetzes. 
911. — Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Ausschusses der für Württemberg 
errichteten Versicherungsanstalt. 917. 
Waiblingen. Verbrauchsabgabe. 566. 
Waisenrichter. Deren Wahl, Bestätigung und Verpflichtung. 434. — Gebühren der Waisen- 
richter. 977.
	        
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