Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

166

Waschschüsseln,

hölzerne  Kleiderhacken  (oder  Eckschrank),

Kehrwische  und  Bürsten  (Kleider-  und  Schuhbürste),

Nachtgeschirr  (Nachtstuhl).

Auch  sind  die  Gefängnisse,  soweit  ein  Mißbrauch  nicht  zu  besorgen  steht,  mit  Tisch  und
latz  auszustatten.

5  S.  11.

Es  bleibt  vorbehalten,  im  Uebrigen  die  auch  sonst  in  mehrfacher  Hinsicht  veralteten  Befsungen
  der  Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen  vom  17.  September  4
betreffend  allgemeine  Vorschriften  für  Erbauung  und  Einrichtung  der  bezirksgerichtlichen  G
Neg.  Blatt  S.  424,  durch  Aufstellung  eines  Normalplans  für  amtsgerichtliche  Gefängnißba
ersetzen.

Hinsichtlich  der  Verrechnung  des  Aufwands  für  die  Anschaffung  und  Ausbesserung  der  Gefän.
geräthschaften  wird  auf  die  bezüglichen  Bestimmungen  verwiesen,  welche  die  Verfügung  *
maligen  Strafanstaltenkommission  vom  11.  September  1826,  Reg.  Blatt  S.  425,  enthält.

efäng
uten:

Zweiter  Abschnitt.

Leitung  und  Aussicht.

I.  Der  Gefängnißvorstand.
8.  12.

Die  Leitung  der  amtsgerichtlichen  Gefängnisse,  einschließlich  der  Aufsicht  über  die  Gefan.
insoweit  nicht  die  Stellung  der  Untersuchungsgefangenen  unter  den  Richter  gemäß  8.  116  deng
prozeßordnung  Platz  greift,  liegt  dem  dienstaufsichtführenden  Amtsrichter,  bezw.  dem  an  desse.
hiemit  beauftragten  Amtsrichter  ob.  (Vergl.  §.  5  Abs.  1  Ziff.  6  und  Abs.  2  der  Dienstvorsofür
  die  Amtsgerichte  vom  30.  September  1879.)  *

Dieser  Beamte  hat  als  Gefängnißvorstand  die  Verantwortlichkeit  für  den  gesammten
betrieb  und  wacht  darüber,  daß  derselbe  in  allen  seinen  Theilen  vorschriftsmäßig  und  wec
ausgeführt  wird.  Er  hat  für  alle  das  Gefängniß  und  die  Gefangenen  betreffenden  Angele  9
insoweit  nicht  die  Zuständigkeit  anderer  Beamten,  so  insbesondere  des  Untersuchungsricht  gen
auf  die  Untersuchungsgefangenen  Platz  greift,  besorgt  zu  sein.

S.  13.

Besondere  Aufmerksamkeit  hat  der  Gefängnißvorstand  der  Gefangenenbehandlung  zu  #.
Bezügliche  Anordnungen,  welche  auch  die  Untersuchungsgesangenen  betreffen,  sind,  soweit  x-.
im  Benehmen  und  Einverständnisse  mit  dem  Richter  zu  erlassen.  sor

D
—

ers  in