182
8. 62.
Behufs Erleichterung der den Gefängnißvorständen obliegenden Sorge für Beschaffun
angemessenen und nachhaltigen Beschäftigung der Gefangenen werden diese Beamten ermagn
zum Zweck der Unterstützung in dieser ihrer Amtspflicht an die Verwaltungen der höheren a
lichen Strafanstalten zu wenden, welch' letztere hiemit ihrerseits angewiesen werden, ihre ben
Hilfe in thunlichst weitem Umfang zu gewähren.
Auch können zufolge einer Eröffnung der K. Ministerien des Innern und der Finanze
Ermittelung von Arbeit die Oberämter, die Kameralämter, die Forstämter, die Revier *
Bezirksbauämter, sowie die Straßenbauinspektoren um ihre Unterstützung ersucht werden.
In geeigneten Fällen können endlich zu diesem Behuf auch die Gemeindebehörden
ämter
werden. a#ngega
S. 63.
Beschäftigungen, welche die Gesundheit gefährden, sind ausgeschlossen.
S. 64.
Als Innenarbeiten kommen vorzugsweise in Betracht: Lesen von Kaffeebohnen und
Kolonialwaaren, sowie von Hülsenfrüchten, Dütenmachen, Kartonagearbeiten, Spinnen, Spute,
nähen von Knöpfen auf Kartons, Federschleißen, Korb= und Strohflechten, Flechten sogenanmter
zu Kokosmatten, Kistenmachen, Zupfen von Hopfen, von Wolle, von Roßhaaren, von Seegra
Weidenschälen, Weidenputzen, Ausrippen von Tabak, Waschen und andere eine erhebliche V or
nicht erheischende Arbeiten, für weibliche Gefangene insbesondere Strumpfstricken, Nähen Ar#
flicken, Zeichnen von Leintüchern, Handtüchern, Hemden 2c. 2c., Häkelarbeiten, Reparaturen *n
stücken rc. 2c., ferner für Geübte auch Fertigung von Abschriften und rechnerische Arbeiten
Handwerker (Schneider, Schuhmacher 2c. 2c.) können auf ihrem Gewerbe beschäftigt den
S. 65.
Als Hofarbeit oder als Außenarbeit kommen insbesondere Holzmachen, Kohlenzerschlagen “
schlagen in Betracht. Hiebei ist — im Interesse der thunlichen Vermeidung von Außenan
das Zerkleinern von herbeizuführendem und wiederabzuführendem Holz im Hofe des Gefängnnner-
dann vorzuziehen, wenn sich der bezügliche Verdienst niederer stellt als bei Versehung dief.
außerhalb des Gefängnißhofes. ser
Je nach Umständen werden als Außenarbeiten auch Straßenunterhaltungs beiten
schäftigung mit kunstlosen Waldarbeiten in Frage kommen. un
S. 66.
Neben der Verwendung von Gefangenen zur Verrichtung von häuslichen, mit dem
betrieb im Zusammenhang stehenden Arbeiten können Strafgefangene auch zu Handleistu
Dienst im Amtsgerichtsgebäude, so insbesondere bei Reinigungsarbeiten verwendet wer
übrigens unten §. 78 letzter Absatz.)
Gesa
ngen ·
den.