Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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181) Massage der Gebärmutter und ihrer Anhänge 3—6 4. 
“* 182) Beistand bei einer natürlichen Entbindung 10—304 
tungen. 183) Gewaltsame Erweiterung des Muttermundes zur Beendigung der Geburt 
8—15 ¼. 
184) Künstliche Entbindung: 
a. durch die Zange 19—60 "4 
b. durch die Wendung einschließlich der manuellen Extraktion 20—60 „ 
c. bei Steiß= oder Fußlage . 10—40 1 
d. durch Wendung, Extraktion und Zange zugleich .... 30—100 „ 
e. durch Perforation mit oder ohne Kephalotripsie oder durch a 
des Kindss 40—120 
l. bei vorliegendem Mutterkuchen einschließlich der folgenden zunslicen En 
bindung 20—120 „ 
g. mittelst Spmphyseotomie sammt folgender künstlicher Entbindung 
30—7 5 
185) Einleitung der künstlichen Frühgeburt oder des künstlichen Aborts 15—50 "6 
186) Kaiserschnitt "“ 
a. bei einer Lebenden 100—200%0 5 
b. bei einer Verstorbenen 20—40 
187) Rechtlagerung der nach rückvärts cgebeugten schwangeren Gebärmutter . 
188) Rechtlagerung der vorgefallenen Nabelschnur oder eines Kindstheils 5„5 * 
189) Zurückführung der ein= oder umgestülpten Gebärmutter 10—50 « 
190) Entfernung der Nachgeburt 
a. durch äußere Handgriffe 5—10 „ 
b. durch innere in leichteren Fällen 10.—1 " 
C. durch innere in schweren Fällen 20— 40 
191) Beistand beziehungsweise Operation bei einer Fehlgeburt (Abortus 10—140 6 6„ 
192) Beistand beziehungsweise Operation bei einer Molengeburt 10—10 " u„ 
193) Stillung einer gefährlichen Geburtsblutung 10—40 „ 
194) Ausstopfung der Scheide 3—6 
195) Wiederbelebung eines scheintodten Neugeborenen . 3—1%
	        
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