Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

759 
M 35. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag den 26. Oktober 1899. 
  
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 23. Oktober 1899. 
  
fnigliche Verordnung. 
betreffend den Wiederzusammentritt der Stände. Vom 23. Oktober 1899. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen- 
tritt der vertagten Ständeversammlung auf 
Dienstag den 14. November d. Js. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Stuttgart, den 23. Oktober 1899. 
Wilhelm. 
Mittnacht. Sarwoy. Pischek. Breitling. Zeyer. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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